Wo kein Wille ist, …

… ist kein Weg

DEUTSCHLAND HAT DEN VÖLKERMORD WÄHREND DES KOLONIALKRIEGES IN DEUTSCH-SÜDWESTAFRIKA (1904-1908) ANERKANNT. Doch die Verhandlungen zwischen den Regierungen über die Konsequenzen befinden sich in einer Krise.

Die offizielle Anerkennung des Tatbestands durch das Auswärtige Amt war überfällig. Nun folgt der mühsam durchgesetzten Einsicht eine uneinsichtige Politik, die den Dialog gefährdet. Die Konflikte in Namibia kreisen um die Forderung der Repräsentanten der betroffenen Bevölkerungsgruppen der Herero, Nama und Damara, am Verhandlungsprozess beteiligt zu sein. Dem hat sich vor allem die namibische Regierung verschlossen. Diese Weigerung tritt nun aber durch ein gänzlich unsensibles Vorpreschen der deutschen Seite in den Hintergrund.

Auf einer Pressekonferenz in Windhoek haben am 7. Juli 2016 Sonderbotschafter Ruprecht Polenz und Botschafter Christian Schlaga die deutsche Position öffentlich dargelegt:

Der Völkermord werde zwar anerkannt, aber die in Namibia ungeachtet sämtlicher Differenzen erhobene Forderung nach Reparationen werde nicht erfüllt. Stattdessen wurde ohne Absprache mit der namibischen Seite ein Zeitplan publik gemacht, der sich einzig an innenpolitischen Kriterien Deutschlands orientiert. Er sieht eine offizielle Entschuldigung durch Bundespräsident Joachim Gauck vor Ende dessen Amtszeit ebenso vor wie eine verbindliche Regelung vor den nächsten Bundestagswahlen, die durch eine gemeinsame Erklärung beider Staaten unterstrichen werden soll. Auch wurden bis in Einzelheiten hinein Projekte benannt, die gefördert werden sollten.

Nachdem zuvor die Vertraulichkeit der Verhandlungen betont wurde, war dieser einseitige Schritt an die Öffentlichkeit ein Affront gegenüber der namibischen Seite. Er erinnert an frühere eigenmächtige Schritte der Bundesregierung, etwa im Zusammenhang mit der 2005 ohne jegliche Absprache verkündeten „Sonderinitiative” zur Förderung der Gebiete, in denen vor allem Nachfahren der Überlebenden des Völkermordes wohnen. Das weitgehende Scheitern dieser Initiative war durch das unilaterale Vorgehen programmiert.

Aus diesen Erfahrungen wurde anscheinend nichts gelernt. Die deutsche Diplomatie lässt weiterhin jegliches Fingerspitzengefühl vermissen. Dabei wäre es unabdingbar, im Zuge der angestrebten Verhandlungslösung auf die Stimmen aus Namibia zu hören und sich etwa bei der zentralen Forderung nach Reparationen nicht auf formalrechtliche Positionen zurückzuziehen:

Eine ernsthafte Entschuldigung für einen Völkermord ist nach weithin geltender Ansicht undenkbar ohne den erkennbaren, ehrlichen Willen zur Wiedergutmachung, wie wenig diese bei dem verursachten menschlichen Leid auch möglich ist.

Dass es keine zwangsläufigen weiteren Konsequenzen in punkto Entschädigung aus der Anerkennung des Völkermords und einer Entschuldigung gäbe, wurde auf der Bundespressekonferenz am 13. Juli nochmals von der stellvertretenden Sprecherin des Auswärtigen Amtes ausdrücklich betont. Ein solches Verhalten erschwert einen Erfolg der Verhandlungen erheblich. Einseitige Verlautbarungen über intendierte Verhandlungsergebnisse konterkarieren eine gemeinsame Verständigung und sabotieren die vorgebliche Bereitschaft zur Versöhnung. Stattdessen hat die deutsche Seite nunmehr erreicht, was kaum vorstellbar schien:

Regierung, Opposition und Vertretungen der hauptsächlich vom damaligen Völkermord betroffenen Gruppen sind sich in ihrer Empörung über die anmaßende deutsche Vorgehensweise einig und üben harsche Kritik.

Ein Aussöhnungsprozess sollte eigentlich anders aussehen. Wie der namibische Verhandlungsführer, Dr. Zedekia Ngavirue, in einem Interview Mitte Juli erklärte, ist die deutsche Entschuldigung Voraussetzung und nicht das Ende eines Aushandlungsprozesses. Ein solcher Schritt würde vieles erleichtern. Eine klare Aussage von deutscher Seite würde die Politik der kleinen Schrittchen überwinden, die das bisherige Vorgehen prägen:

Eher nebenbei die Änderung der Sprachregelung im Juli 2015, dann eine Bundestagsdebatte im September und die offizielle Ankündigung von Verhandlungen im November, nur um Mitte 2016 feststellen zu müssen, dass etwas Entscheidendes fehlt: die Entschuldigung.

Wenn von deutscher Seite zur Irritation der namibischen Partner auf den engen Zeitplan angesichts des Wechsels im Amt des Bundespräsidenten Anfang 2017 und der Bundestagswahlen kurz danach hingewiesen wird, müsste gerade deshalb eine klare Entschuldigung als markante Festlegung sinnvoll sein.

Nicht nur, um diese eben nicht zum Verhandlungsgegenstand zu machen, sondern um damit als konstruktivem Ausgangspunkt irreversible Fakten zu schaffen. Afrika süd hat in der Vergangenheit wie auch in diesem Heft durch Analysen und Informationen als Teil eines zivilgesellschaftlichen Engagements die Bemühungen um eine aufrichtige Völkerverständigung unterstützt und das gegenwärtige Tauziehen kritisch begleitet. Wir werden weiter am Ball bleiben.

Reinhart Kößler und Henning Melber
Quelle: afrika süd, Heft 4/2016, Editorial.

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