Beiträge zur Besprechung _ „Gemeinschaft der Verschiedenen“

Beiträge zur Besprechung _ „Gemeinschaft der Verschiedenen“
SEMINAR: Brisanz und Grenzen reformatorischer Erkenntnisse im Meinungsstreit um Gerechtigkeit

Wolfgang Buchmeier* erinnert: Am 01. August 2001 trat in Deutschland das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften – kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) in Kraft. Es löste in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eine neue Welle von öffentlichen Wortgefechten aus. Diese wurden vehement vorgetragen und kontrovers verhandelt. Manfred Kock, seinerzeit Ratsvorsitzender der EKD, beteuerte, dass eine `Kirchenspaltung´ nicht zu befürchten sei. Er rief jedoch in einem Schreiben vom 18. September 2001 an die Gliedkirchen der EKD in ungewöhnlich autoritärer Wortwahl die Mitgliedskirchen dazu auf, selbst die in einigen Landeskirchen bereits praktizierte und offiziell anerkennenden „gottesdienstliche Begleitung“ allenfalls unter erschwerten Bedingungen [zu ertragen]. „Für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften“, so der EKD-Ratsvorsitzende, könne „eine Übereinstimmung mit dem Willen Gottes (…) nicht behauptet werden.“

Eineinhalb Jahre zuvor entstand bei der Frühjahrstagung der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK)  in Mauloff [am Taunus] eine Idee: Es war deutlich geworden, dass theologisches Ringen nicht reicht. Kirchenpolitik musste konkret werden. Der Vorschlag, eine Arbeitsgruppe Evangelische Kirchenpolitik [evKipo]  zu gründen, wurde umgesetzt. So entstand EvKipo. Im November 2001 reagierte evKipo in einer Stellungnahme auf den Brief des Ratsvorsitzenden and die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Darin fragte sich die Arbeitsgruppe, ob die EKD aus einem Kirchenbund zu einer auf Einheitlichkeit pochenden Kirche geworden sei, deren Gemeinden und Synoden sich nicht mehr dadurch auszeichnen, dass sie eine „Gemeinschaft der Verschiedenen“ und „Kirche (auch) für andere“ (Bonhoeffer) zu sein versuchen, sondern ein intoleranter Hort von Gleichgesinnten.

Über das Schreiben des EKD-Ratsvorsitzenden Manfred Kock zum Lebenspartnerschaftsgesetz informierte die HuK-Arbeitsgruppe Evangelische Kirchenpolitik (evKipo) im Januar 2002 in Trier den HuK-Delegiertenrat: Das EKD-Kirchenamt verhalte sich in jüngster Zeit ungewöhnlich schroff und abweisend. Meinungsäußerungen des EKD-Ratsvorsitzenden Manfred Kock zur geregelten Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetztes im Alltag evangelischer Kirchengemeinden würden in der Argumentation immer weniger sachlich ausfallen. In ihrer Wortwahl seien sie bisweilen unverhohlen diskriminierenden.

Angesprochene und Interessierte würden höflich, aber bestimmt zurückgewiesen oder mit längst bekannten Druckerzeugnissen fragwürdigen Inhalts abgespeist. Viele würden die jüngste Entwicklung in der EKD mit Sorge beobachten. Seine Ansicht, dass „eine Übereinstimmung mit dem Willen Gottes (…) nicht behauptet werden“ könne vertrete er öffentlich und wolle sie nun in Gemeinden und in den Synoden möglichst aller Landeskirchen mehrheitsfähig mache. Regelungen zur Beendigung der Ausgrenzung von Schwulen und Lesben im Alltag evangelischer Gemeinden und Synoden lehne der EKD-Ratsvorsitzende mit dem Einwand ab, dass diese Frage kein Adiaphron [griech.: Dinge, die in ethischer Hinsicht nebensächlich seien. Anm. d. Red.] sei, „bei dem wir uns frei fühlen könnten, so oder auch ganz anders zu entscheiden“. Zur Durchsetzung seiner ablehnenden Position verfüge der EKD-Ratsvorsitzende über einen Verwaltungsapparat, der denen fehlt, die in dieser Frage anders denken und handeln. In ihrem Bericht vor dem Delegiertenrat informierte EvKipo auch darüber, dass der EKD-Ratsvorsitzende einen Brief der HuK an ihn mit der Erklärung, das es zu offenen Briefen grundsätzlich keine Stellungnahme des Ratsvorsitzenden gebe, habe zurückweisen lassen. Mittlerweile erhielten alle kritisch Fragenden vom Kirchenamt ein Allgemeines Antwortschreiben mit ablehnend argumentierenden Traktaten und mit dem Hinweis, dass auch auf persönliche Briefe „keine Stellungnahme des Ratsvorsitzenden“ erfolge. Diejenigen, denen das direkte Gespräch und der Meinungsaustausch unerlässlich sind, seien enttäuscht und würden sich nun fragen, wohin das führen solle, wenn kirchenleitenden Personen und Gremien sich der Diskussion mit Beteiligten und Interessierten verschließen. Es wurde befürchtet, dass sich der Ratsvorsitzende zur Durchsetzung seiner ablehnenden Haltung in dieser Frage inzwischen sehr einseitig festgelegt habe. Er scheine auch nicht mehr bereit zu sein, Andersmeinende zu Wort kommen zu lassen und deren Positionen hören zu wollen, um dann vielleicht auch mit ihnen zusammen auf der gemeinsamen Grundlage gewonnener Erkenntnisse in guter evangelischer Tradition einer `Gemeinschaft der Verschiedenen´ nach zur Zeit gangbaren Wegen zu suchen, Versäumtes nachzuholen und neue Gemeinsamkeiten zu entdecken.

Biblisch-theologische und kirchenpolitische Positionen der Befürworter einer Beendigung der Diskriminierung von Schwulen und Lesben – auch im evangelisch-kirchlichen Alltag – scheine der EKD-Ratsvorsitzende nicht mehr zulassen zu wollen. Er strebe doch einen „magnus consesus“ [lateinisch für: große Übereinstimmung. Anm. d. Red.] an, der bedeuten soll, Gemeinden und Synoden möglichst aller Landeskirchen würden sich der Meinung des Ratsvorsitzenden anschließen und billigend in Kauf nehmen, dass Schwule und Lesben sich weiter ausgeschlossen fühlen und sich enttäuscht von der Kirche trennen. Demgegenüber seien Gemeinden und Synoden in einigen Landeskirchen mittlerweile viel weiter in ihrem Versuch, die Ausgrenzung von Schwulen und Lesben zu beenden.

Das EKD-Kirchenamt versuche, trotzdem den Eindruck zu erwecken, als täte sich in den evangelischen Gemeinden und Synoden in Deutschland in dieser Frage biblisch-theologisch und kirchenpolitisch nichts Nennenswertes. Die EKD-Kanzlei suche und verbreite in erster Linie nur ablehnende Meinungen und Positionen, mutmachende und richtungsweisende würden dagegen verschwiegen. So seien etwa die Liturgischen Bausteine der Rheinischen Kirche für eine gottesdienstliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare in verbindlicher Gemeinschaft  (von der Landessynode am 13.01.2000 beschlossen) oder das Votum des Leitenden Geistlichen Amtes der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Beispiele für landeskirchliche Entwicklungen, die die Suche nach gangbaren Wegen erleichtern könnten.

Wenn aber der Ratsvorsitzende sich – aus welchen persönlichen Gründen auch immer – schon längst gegen solche und ähnliche Versuche festgelegt habe, wundere es wenig, dass er nun auch alles unternehme, die von ihm vertretene Position durchzusetzen. Ärgerlich sei dabei, dass der Verwaltungsapparat der EKD als Hausmacht einer bestimmten Person – sei er auch der erste Repräsentant der EKD – gegen Diskussionsbeiträge anderer Beteiligter eingesetzt werde.

Diese Machtpolitik geschehe auf Kosten und unter Ausschluss einer benachteiligten Minderheit, der gegenüber die Kirche in einer langen Geschichte große Schuld auf sich geladen habe. Auch wenn von einer Kirchenspaltung nicht die Rede sein könne, so wie Kock beteuert, spalte er aber selber die Kirche, indem er Schwulen und Lesben abspricht, mit ihrer Liebe und Lebensweise selbstverständlich dazu zu gehören! Ein „magnus consensus“ solle diese Spaltung nun auch besiegeln und `absegnen´.

Es gelte die Erkenntnis: Semper reformanda [lateinisch für: sich immer erneuernd, Anm. d. Red.] soll und will unsere Kirche sein und bleiben! Niemals können und dürfen wir uns mit Kräften abfinden, die dem Geist der Liebe und der Gemeinschaft widerstreben! Das Gespräch zur Beendigung der kirchlichen Ausgrenzung von schwulen und lesbischen Mitmenschen müsse fortgesetzt werden. Regelungen für Gottesdienst und Alltag könnten nicht länger vertagt werden.

Mit diesem Bericht zeigte die Arbeitsgruppe evKipo Haltung gegenüber evangelischen Kirchenleitungen und auch, wie wichtig es ist, dass es ein Sprachrohr für Lesben und Schwule in Sachen evangelischer Kirchenpolitik gibt. [evKipo = Wegweiser und Mahner hin zur `Gemeinschaft der Verschiedenen´].

*Wolfgang Buchmeier: Die HuK-Arbeitsgruppe Evangelische Kirchenpolitik (EvKipo). Meilensteine und Erfolge von 2000 bis 2016, in: Brinkschröder, Horatz, Kaern-Biederstedt, Wörner (Hrsg.): Aufgehende Saat. 40 Jahre Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK). Stuttgart: W. Kohlhammer 2017. ISBN 978-3-17-032504-3. Seiten 74-83.

siehe >> „ … über den Kirchturm hinaus!“

Ben Khumalo-Seegelken
SEMINAR: Brisanz und Grenzen reformatorischer Erkenntnisse im Meinungsstreit um Gerechtigkeit. Wintersemester 2017-2018

 

 

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