Ein Grundgesetz ohne “Rasse” – Vorschlag für eine Änderung von Artikel 3 Grundgesetz

>> Zwischenstand:  01.06.2021

BERLIN, 16.06.2020 – Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat dem Gesetzgeber empfohlen, den Begriff  “Rasse” aus dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes zu streichen und durch das Verbot “rassistischer” Benachteiligung oder Bevorzugung zu ersetzen.

Eine Änderung des Grundgesetzes wäre ein wichtiges Signal, um die scheinbare Akzeptanz von Rassekonzeptionen zu beenden“, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Veröffentlichung des Positionspapiers “Ein Grundgesetz ohne `Rasse´” am 13. April. Jede Theorie, die auf die Existenz unterschiedlicher `Rassen´ abstelle, sei in sich [menschenverachtend].

Das Europäische Parlament habe sich bereits gegen den Begriff “Rasse” in Gesetzestexten der Europäischen Union ausgesprochen und einige europäische Länder hätten ebenfalls schon in ihrem nationalen Recht von dem Begriff “Rasse” Abstand genommen. “Ein solcher Schritt ist in Deutschland längst überfällig“, so Rudolf.

Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte und Autor des Positionspapiers, wies darauf hin, dass bis heute in rechtlichen Bestimmungen, die eigentlich der Bekämpfung `rassistischer´ Diskriminierung dienen sollten, der Ausdruck “Rasse” verwendet werde.

`Rassismus´ lässt sich nicht glaubwürdig bekämpfen, solange der Begriff ‘Rasse‘ beibehalten wird”, erklärte Cremer. Dies gelte umso mehr, als seine Verwendung dazu beitragen könne, menschenfeindliches Denken zu fördern. Mit der neuen Formulierung würde auch der Schutzzweck des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz, der Schutz vor `rassistischen´ Diskriminierungen und die Bekämpfung von `Rassismus´, endlich deutlich, so Cremer.

Hendrik Cremer (2010): Ein Grundgesetz ohne “Rasse” – Vorschlag für eine Änderung von Artikel 3 Grundgesetz (PDF, 227 KB, nicht barrierefrei) Policy Paper No. 16. Deutsches Institut für Menschenrechte

Weitere Informationen:
Hendrik Cremer (2009): “… und welcher “Rasse” gehören Sie an?”  Zur Problematik des Begriffs “Rasse” in der Gesetzgebung (PDF, 160 KB, nicht barrierefrei) Policy Paper No. 10. Deutsches Institut für Menschenrechte, 2., aktualisierte Auflage

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand
030-25 93 59 14
0160 – 96 65 00 83
hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

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Hass“, „Verachtung“, „Entmenschlichung“, „Entwürdigung“, „Menschenfeindlichkeit
sind einige der Begriffe,
die treffend und unumwunden
das bennen, was gemeint ist,
wenn
Unrecht aufgedeckt und zurückgewiesen
und Mitmenschlichkeit angestrebt und gefördert werden sollten.
[Ben Khumalo-Seegelken:  ” … statt `Rassismus´/`Rasse´/`rassistisch´”]

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ALTERNATIVVORSCHLAG:

Ich empfehle, den Passus „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen“ in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG sowie den darauffolgenden Satz 2 zu streichen und die Regelung wie folgt zu fassen:

Niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden.

Begründung: Auf eine Aufzählung etwaiger Merkmale wird bewusst verzichtet, um gegebenenfalls jedes erdenkliche Merkmal in Betracht ziehen zu können, ohne dabei belastete und sonstige Vokabeln wie „Rasse“ auch nur erwähnen zu müssen.

Ben Khumalo-Seegelken

>> PETITION: Grundgesetz Artikel 3 – Empfehlung zur Aktualisierung

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11 Kommentare zu diesem Artikel bisher »

Kommentare zu »Ein Grundgesetz ohne “Rasse” – Vorschlag für eine Änderung von Artikel 3 Grundgesetz«

    • Hallo Ulf,

      klar und verständlich hast du auch damals Stellung bezogen und begründet, weshalb das eingeforderte Umdenken und Handeln überfällig sei. Deine Position teile ich und setze mich dafür ein auch in meinem Freundschafts- und Bekanntschaftskreis, dass sie mehrheitsfähig wird.

      Einen schönen Tag!

      Ben

  1. Lieber Ben,

    diese Debatte verfolge ich auch mit Interesse. Hast Du das Editorial von Gustav Seibt in der Süddeutschen Zeitung vom 13./14.Juni 2020 gelesen? Es hatte den Titel: “Rassismus.Wahn und Werte.” Das gefiel mir außerordentlich gut. Vielleicht hat die Unibibliothek noch ein Exemplar der Zeitung vom letzten Wochenende?

    Lass es Dir gut gehen, Gottfried

  2. Lieber Ben,

    ich möchte in dieser Sache gerne meine Stimme erheben und kund tun, dass ich dagegen bin, den Rassebegriff aus dem Grundgesetz zu streichen. Und zwar aus folgenden Gründen.

    1) Ich habe in Südafrika über Jahre hinweg die Christian Anti-Racism Intitiative geleitet, die von Dr. Kistner und Beyers Naudee ins Leben gerufen wurde. Ich habe zusammen mit dem Peoples Institute in New Orleans Workshops in Johannesburg gehalten. Rasse ist eine Definition, die es heute noch gibt und mit der Menschen Kategorisiert werden. Sie ist allerdings keine biologische Definition, wohl aber eine politische und als solche politisch motivierte Definition, unter der Menschen heute noch leiden und benachteiligt werden. Von daher ist es richtig, wenn im Grundgesetzt festgehalten wird, dass Menschen nicht wegen ihrer Rasse (Per Definition) benachteiligt und diskiriminiert werden dürfen.

    2) Wenn man den Begriff Rasse streicht, streicht man auch die Diskriminierung (so als gäbe es sie auf einer Rassedefenition nicht); will sagen, dann gibt es offiziell auch keine vom Rassismus benachteiligten mehr. Das schlimme ist, dass es diese Definition gibt, die politisch in den den Institutionen umgesetzt wird und wirksam ist. Sie muss benannt werden, und auch benannt bleiben. Was keinen Namen hat, kann nicht benannt und entlarvt werden. Von daher wäre eine Streichung des Begriffs kontraproduktiv. Winfried Kretschmann hat das heute sehr diplomatisch formuliert. Diplomatisch – wohl weil dieser Vorschlag von den Grünen selber kommt und er ihm deswegen so offen nicht widersprechen kann. Er sagt: “Er findet den Vorschläg bedenkenswert, wüsste aber selber nicht, mit welchen Begriff man ihn ersetzen könne!” Da hat er völlig recht. Menschen sollen und dürfen nicht wegen einer Ihnen zugeschriebenen “Rasse” diskriminiert werden. Welchen Ersatzbegriff gibt es dafür? Ethnie? Migraten, Fremde … ?

    3) Wir leben immer noch in einer Welt, in der Menschen nach Rasse eingeordnet werden. Bespiel: Ein gemischtfarbiges paar sitzt in einem deutschen Bistro. Da kommt jemand vorbei und meint laut: “So etwas hätte man noch vor ein paar Jahren Rassenschande genannt!” Geschehen 2018 in Deutschland. Wir haben Polizisten und Bundeswehrsoldaten, die immer noch in Rassekategorien denken und sie institutionel umsetzen. Die Debatte, ob es biologisch Rassen gibt ist dabei eine Scheindebatte – eine Scheindebatte, die von Rassisten selbst ins Leben gerufen und bespielt wird. Aber Rassismus geht nicht weg, wenn man meint, dass es ihn biologisch nicht gibt. Rassismus geht nicht weg, wenn man meint, dass Wort Rasse nicht bennen zu wollen. Wer das sagt, hört sich auf den ersten Blick klug an. Der weiß aber nicht, dass es ganz klar ein politischer Begriff ist, mit dem Menschen auch heute noch kategorisiert werden. Das darf nicht sein, das sagt das Wort im Grundgesetz aus. “Menschen dürfen wegen ihrer Rasse nicht benachteiligt werden!” Besser kann man es nicht sagen. Besser kann man den Rassisten nicht widersprechen.

    Soviel von mir dazu

    Mit freundlichen Grüßen
    Dein Martin Rutkies

    • Lieber Martin,

      schon in meiner Jugend habe ich im Widerstand gegen die Apartheid den Begriff „Rasse“ als befremdlich empfunden und ungern in den Mund genommen. Mittlerweile habe ich mit Erfolg verlernt, diesen Begriff zu verwenden: „Hass“, „Verachtung“, „Entmenschlichung“, „Entwürdigung“, „Menschenfeindlichkeit“ sind einige der Begriffe, die treffend und unumwunden das kennzeichnen, was gemeint ist, wenn Unrecht aufgedeckt und zurückgewiesen und Mitmenschlichkeit angestrebt und gefördert werden sollten. Den Begriff “Rassismus” halte ich hingegen für inakzeptabel, da “Rasse” auf Tiere gemünzt ist und die Verwendung dieser Begriffe in Bezug auf Menschen schon immer Hass, Verachtung, Entmenschlichung, Entwürdigung, Menschenfeindlichkeit, … bezweckt[e] und bewirkt[e].

      Begriffe werden ja willentlich und mit Bedacht geprägt, um Zustände und Vorgänge zu kennzeichnen; sie können und sollen lenkend, orientierend und bestimmend wirken. Wir Menschen überdenken und ändern Begriffe, wenn ihr Bedeutungs- und Wirkungshorizont sich mit der Zeit verschoben oder verändert zu haben scheint:

      Die Alltagssprache meiner [und vermutlich auch deiner] Generation beispielsweise unterscheidet sich von der voriger Generationen, weil Begriffe wie „Kaffer“, „Neger“, die inzwischen weitgehend verpönt und öffentlich nicht mehr kritiklos hingenommen werden, da sie inzwischen im allgemeinen endlich zurecht als verachtend und entwürdigend erkannt werden, verworfen und mit treffenden Begriffen, die es schon immer gegeben hat und nicht erst erdacht werden müssen, ersetzt werden. Jeder Mensch ist Mensch!

      Auch in dieser Frage gilt es: Das Eine tun und das Andere nicht lassen! Während wir fortfahren im Bemühen, im Alltag für Mitmenschlichkeit und gegen Menschenfeindlichkeit einzutreten, beteiligen wir uns daran, Formulierungen gerade im Grundgesetz, die das Zusammenleben aller betreffen und regeln sollen, auf gelingende Mitmenschlichkeit zielen und davon geprägt sind, dass sie mit Bedacht und Umsicht gewählt wurden und werden. Artikel 3 des Grundgesetzes sollen wir aus diesem Grunde in diesem Sinne ändern.

      Lieben Gruß!
      Dein Ben

      • Lieber Ben,

        danke für deine Antwort, über die ich mich sehr gefreut habe. Ich denke es geht uns beiden darum gegen Unrecht vorzugehen und Menschlichkeit (ubuNtu) zu fördern.

        But I beg to differ that we can achieve this goal by elminating words. Words carry meaning and they discribe what is happening. By eliminating the word “race” out of our vocabulary will not make us better people it will also not help us enter a land of humanity. By eliminating the word “race” will only make us blind and spechless against racism.

        Ich sehe auch nicht, wie der Begriff “Rasse” sich in seiner Bedeutung und in seinem Bedeutungshorizont verändert hat. Er ist heute immer noch so wirkmächtig wie vorher. Rassismus begenet man nicht, in dem man ihm einen anderen Namen gibt. Ja. Rassismus ist unmenschlisch. Krieg ist auch unmenschlich. Wir schaffen den Krieg auch nichts aus der Welt, wenn wir das Wort Krieg ausradieren. Ebensowenig schaffen wir Rassismus aus der Welt, wenn wir daas Wort “Rasse” streichen. Es mit Entmenschlichung, Entwürdigung und Menschenfeindlichkeit zu ersetzen verallgemeinert das Problem, verliert dabei aber seinen konkreten und definierbaren Bezug.

        Ich bin auch in Südafrka aufgewachsen. Ich bin ein Kind des Rassismus. Mir wurde beigebracht, dass ich WEIß bin. Mir wurde beigebracht, dass ich als WEIßER nicht mit SCHWARZEN an einem Tisch sitzen darf und mit ihnen zusammen essen soll. Mir wurde beigebracht, dass “mixing of race” immorral ist, dass es der “Volkshygiene” schadet. Mir wurde beigebracht, dass SCHWARZE keinen Zugang zum Recht haben dürfen usw. usf. (Das haben mir zum Glück meine Eltern nicht beigebracht, aber das habe ich auf der Schule und auf der Straße gelernt). Das ist Rassismus und muss beim Namen genannt werden. Mir zu sagen, dass wir alle gleichwertige Menschen sind greift zu kurz. Es greift mein “Überlegenheitsgefühl” nicht an. Darum sagen WEIßE auch ganz schnell “Ich bin kein Rassist!”, weil sie sich ihrem liebgewonnen Überlegenheitsgefühl auseinandersetzen wollen, anstatt es endlich ab zu legen. Dieses “Überlegenheitsgefühl” ist der Stachel im Fleisch eines jeden WEIßEN, den man ziehen muss. Wer es auf eine allgemeine Ebene führen will, wir sind ja alle gleichwertige Menschen, erlaubt es den WEIßEN immer wieder sagen zu können: I am not a racist! ohne dass der WEIßE sich dessen bewusst wird, mit welchen privilegien, mit welchen Überlegenheitsgefühl und mit welcher Selbstverständlichkeit er Zugang zum Recht und der Wirtschaft hatte, die “SCHWARZEN” per Definintion und Gesetz versperrt blieben. Wer allgemein von gemeinsamer Menschlichkeit redet übersieht die Tatsache, dass es eben keinen “NEW CUT” geben kann, so nach dem Motto, wir sind ja alle gleich, jetzt haben wir alle die gleiche Chance.

        Ich als WEIßER in Südafrka habe durch die Privilegien, die der Rassismus mir in die Wiege legte, einen politischen Vorsprung. Und diesen politischen Vorsprung gilt es zu adressieren und abzubauen. Erst dann finden ich meine Menschlichkeit mit dir wieder. Der Vorsprung ist auf einer politischen Definition von Rasse entsstanden. Und diese Definition ist der Stachel im Fleisch, den man in mich (in uns) getrieben hat. Diesen Stachel kann ich nur mit deiner Hilfe herausziehen, wenn er beim Namen genannt wird.

        Rassismus. Und der basiert auf einer politischen Definition von Rasse.

        Mit freundlichen Grüßen
        dein mARTin rutkies

        • Lieber Martin,

          dazu kann ich nur erneut bekräftigen:

          „Der Gebrauch des Begriffs „Rasse“ im Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes kann rassistisches Denken fördern, da er suggeriert, dass es unterschiedliche menschliche „Rassen“ gebe. Solange er in Bezug auf Menschen verwendet wird, löst er Irritation und Sprachlosigkeit aus, bis hin zu persönlichen Verletzungen. Dabei ist seine Verwendung keinesfalls notwendig. Das Europäische Parlament hat bereits empfohlen, den Begriff nicht mehr in Dokumenten und Rechtstexten der EU zu gebrauchen. Staaten wie Finnland, Schweden oder Österreich haben in ihrem nationalen Recht schon Abstand von ihm genommen.

          „Der Begriff der „Rasse“ ist schließlich keiner vernünftigen Interpretation zugänglich. Er kann es auch nicht sein, da jede Theorie, die auf die Existenz unterschiedlicher menschlicher „Rassen“ abstellt, in sich rassistisch ist. Es ist daher an der Zeit, durch eine Änderung des Diskriminierungsverbots in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes eine Abkehr von diesem Begriff zu vollziehen und stattdessen ein Verbot rassistischer Benachteiligung oder Bevorzugung aufzunehmen. Damit würde dem Schutzzweck der Norm, dem Schutz vor Diskriminierungen und der Bekämpfung von Menschenfeindlichkeit, zu voller Wirkung verholfen.

          Ben

  3. Lieber Ben,
    ich wundere mich, dass es ca. 10 Jahre braucht, bis ein so wichtiger Vorschlag der Öffentlichkeit vorgestellt wird.

    Die Streichug des Begriffs `Rasse´ befürworte ich, weil ich der Meinung bin, dass die
    Begriffe Abstammung und Herkunft inhaltlich ausreichend intendiert, daß Menschen als Menschen nicht diskriminiert werden dürfen. In einer Ausgabe der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erklärt Amnesty International in einer Fußnote, daß der Begriff “Rasse” ausdrücklich abgelehnt wird.

    Wenn der Begriff der `Rasse´ im Vorschlag des DIM durch die Formulierung “rassitische Diskriminierung” ersetzt wird, kommt der Begriff `Rasse´ [doch] indirekt wieder rein!

    Im übrigen gebe ich zu bedenken, dass die Diskriminierung von Menschen aus anderen Ländern und Kontinenten trotz des Begriffes “Rasse” in Art 3 GG nicht weniger geworden ist, wir erleben eher eine Zunahme, der wir im täglichen Leben und politischen Diskurs entschieden widersetzen müssen.

    Solidarische Grüße
    von Hilmar

  4. Sehr geehrte Damen und Herren am Deutschen Institut für Menschenrechte,

    ich danke Ihnen für Ihre Initiative und Ihren Einsatz zum Thema „Ein Grundgesetz ohne `Rasse´ – Vorschlag für eine Änderung von Artikel 3 Grundgesetz“.

    Hiermit bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie Ihre Empfehlung dahingehend präzisieren könnten, dass Sie den Passus „rassistisch oder“ ersatzlos streichen. Die Empfehlung würde dann folgendermaßen lauten:

    „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

    Begründung: Das Unwort „rassistisch“ ist in dieser Formulierung nicht enthalten, bleibt jedoch implizit mit im Blick, da die ausdrücklich genannten Gesichtspunkte `Geschlecht´, `Abstammung´, `Heimat´, `Herkunft´, `Glauben, `religiöse oder politische Anschauung´ mitunter genau das umschreiben, was den besagten Sachverhalt betrifft.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ben Khumalo-Seegelken

  5. Sehr geehrter Herr Dr. Ben Khumalo-Seegelken,

    haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Sicher haben Sie bereits umfassende Antworten der geschätzten Kolleg*innen erhalten – innerhalb der Fraktion Antwortet in der Regel die/der thematisch zuständige.

    Dennoch will ich Ihnen für Ihr Engagement in der Sache danken. Denn auch wir als Fraktion wollen im Grundgesetz das Wort „Rasse“ ersetzen, denn menschliche „Rassen“ gibt es nicht, rassistische Ideologien schon.

    1. Das Wort „Rasse“ durch ein Verbot rassistischer Benachteiligung zu ersetzen, würde die Intention der Mütter und Väter des Grundgesetzes heute viel besser zum Ausdruck bringen, als der 1949 zeitgebunden gewählte Begriff. Dieser erschwert heute den Kampf gegen Rassismus und wird von Vielen zu Recht als abwertend empfunden. Betroffene möchten sich in einem Rechtsstreit um Diskriminierung nicht auf den „Rasse“-Begriff berufen müssen. Es ist eine Zumutung, wenn sie sich beim Wehren gegen Rassismus selbst einer „Rasse“ zuordnen müssen.

    2. Als zusätzliche Regelung wollen wir im Grundgesetz explizit festschreiben: „Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Bislang fehlt ein solcher ausdrücklicher Handlungsauftrag an den Staat in der Verfassung. Dieser Auftrag greift nach unserer Formulierung nicht nur gegen Rassismus generell, sondern auch gegen Antisemitismus, Antiziganismus, Homo und Transfeindlichkeit, Behindertenfeindlichkeit und alle anderen Ausprägungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

    3. Zusätzlich zu den Änderungen im Grundgesetz gibt es eine Fülle weiterer Aufgaben: Die rassismuskritische Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft muss zur ChefInnensache werden. Dazu kann auch der neu eingerichtete Kabinettsausschuss der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag leisten, wenn er die Expertise der Verbände, People of Color, MigrantInnenorganisationen und der aktiven Zivilgesellschaft einbezieht. Und wir haben viele Initiativen im Parlament laufen: Wir wollen die Antidiskriminierungsstelle stark machen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformieren, damit Betroffene ihre Rechte wirkungsvoll durchsetzen können. Mit einem Demokratiefördergesetz wollen wir zivilgesellschaftliche Arbeit und Selbstvertretung dauerhaft stärken. Wir fordern eine/n unabhängige/n Polizeibeauftragte/n, die oder der bei rassistischen oder rechtsextremen Vorfällen tätig werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Margit Stumpp
    _____________________________

    Margit Stumpp, MdB
    Sprecherin für Medien- und Bildungspolitik, Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen

    Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
    Telefon: +49 30 227-77236 Fax: +49 30 227-70236
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    • Sehr geehrte Frau Stumpp,

      Ihnen und Ihrer Fraktion im Bundestag danke ich für Ihre Rückmeldung. Ebenso und noch mehr danke ich Ihnen für Ihr Eintreten dafür, im Grundgesetz das Wort „Rasse“ streichen bzw. ersetzen zu lassen.

      Die von Ihnen angeregte zusätzliche Regelung, „Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“, eignet sich vorzüglich dazu, Artikel 3 (3) 1 nunmehr wie gewünscht kurz und bündig zu fassen – ohne Aufzählung einzelner `Merkmale´, jedoch vom Grundanliegen her unmissverständlich allumfassend bei bewusster Unterlassung belasteter und sonstiger Vokabeln wie „Rasse“.

      Nach wie vor gilt es, zusätzlich zu den Änderungen im Grundgesetz die Fülle weiterer Aufgaben im Auge zu behalten und ihre Verwirklichung voranzutreiben, um gelingende Mitmenschlichkeit im Alltag erlebbar werden zu lassen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ben Khumalo-Seegelken

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