Rehabilitierung

Ben Khumalo-Seegelken und Klaus Wowereit beflaggen das Rote Rathaus in Berlin-Mitte zum Christopher-Street-Day (CSD) 2005

Die Grünen fordern die längst fällige Rehabilitierung nach 1945 verurteilter Homosexueller

Menschen unter 20, vielleicht auch unter 30, wird es schwerfallen, sich Sex zwischen Erwachsenen männlichen Geschlechts als Straftatbestand vorzustellen. Aber so war das mit „Unzucht unter Männern“, mit dem Paragrafen 175 StGB. In der Bundesrepublik wurde „der 175“ erst 1994 ersatzlos gestrichen, die DDR ahndete gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen schon seit dem Ende der 50er Jahre nicht mehr. Aber die schändliche Strafgeschichte ist noch immer nicht komplett ausgestanden.

Rechts- und Innenpolitiker der Grünen fordern die Rehabilitierung aller Personen, die nach dem „Schwulenparagrafen“ verurteilt wurden. Die meisten Verurteilten warten nämlich immer noch darauf, dass sie rehabilitiert werden. Bislang geschah das nur mit denjenigen, die unter der NS-Diktatur als „175er“ im Zuchthaus oder im KZ landeten

Das westdeutsche Verfassungsgericht prüfte den Paragrafen zuletzt 1957 und bestätigte ihn da als verfassungsgemäß. Am 1. September 1969 dann erfolgte die erste Liberalisierung. Aus Anlass dieses Jahrestages soll die Bundesregierung nach Meinung der Grünen alle als „17534“ Vorbestraften nun endlich rehabilitieren. „Die strafrechtliche Verfolgung von Homosexualität war von Anfang an grundgesetzwidrig“, schrieben sie in ihrem Aufruf, „auch wenn das Bundesverfassungsgericht dies lange Zeit nicht anerkannt haben“.

„Lange Zeit“ bedeutet, dass die Rehabilitierung der NS-Verfolgten erst 2002 erfolgte. Und zwei Jahre zuvor hatte ein Bundestagsbeschluss erst anerkannt, dass die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung Homosexuelle in ihrer Menschenwürde verletzt hatte. Nach 1945 Verurteilte wurden weder 1994 noch 2000 oder 2002 weiter beachtet. Für das „aufgeklärte“ Deutschland galt da, dass wer mit wem schläft die Strafverfolger nur noch zu interessieren habe, wenn sexuell unmündige Kinder beteiligt sind.

Auf eine Aufforderung des Bundesrats vom Oktober 2012, „Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten“ zu ergreifen, hat bislang weder das damalige schwarz-gelbe Bundeskabinett regiert noch Schwarz-Rot heute.

Katja Tichomirowa, Frankfurter Rundschau, 01.09.2014, 4.

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