Kapitulation des Rechtsstaats? Zur Akte Oury Jalloh

Der Tod von Oury Jalloh ist ungeklärt. Verfassungsschützer werden im NSU-Prozess der Sabotage bezichtigt. Rechte Gesinnung könnte in beiden Fällen eine Rolle gespielt haben.

In einem Leitartikel einer überregionalen Tageszeitung nimmt der Journalist Christian Bommarius am 5. September 2014 folgendermaßen Stellung:

Das letzte Wort im Fall Oury Jalloh ist auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht gesprochen. Denn noch immer sind die Umstände  ungeklärt, unter denen der 22 Jahr alte Jalloh aus Sierra-Leone am 7. Januar 2005 in Zelle 5 des Polizeireviers Dessau zu Tode kam – er verbrannte auf einer Schaumstoffmatratze, an Armen und Beinen fesselt. Es ist ungeklärt, wie das Feuerzeug in die Zelle des Asylbewerbers gelangt ist, mit dem Jalloh die Matratze angezündet haben soll. Es ist ungeklärt, warum der verantwortliche Dienstgruppenleiter den Rauchmelder nach dem ersten Alarm ausgeschaltet und ein Telefongespräch mit seinem Vorgesetzten ungerührt fortgesetzt hat, und es ist ungeklärt, ob Oury Jalloh durch ein schnelleres Eingreifen hätte gerettet werden können. Vor allem aber ist bis heute nicht geklärt, warum die als Zeugen vor Gericht befragten Polizisten derart massiv vertusch und gelogen haben, dass der Vorsitzende Richter im ersten Verfahren gegen den Dienstgruppenleiter resignierte, den Angeklagten freisprach und erschüttert die Kapitulation der rechtsstaatlichen Justiz erklärte: „Mit Rechtsstaat hat das nichts mehr zu tun.“

Kapitulation des Rechtsstaats?

Die Kapitulation von Dessau hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem jüngsten – dem zweiten – Urteil im Fall Jalloh nicht aus der Welt geschafft. In seiner ersten Entscheidung hatte er den Freispruch aufgehoben und die Sache ans Landgericht Magdeburg zurückverwiesen.  Auch den Magdeburger Richtern gelang es nicht, die Umstände des Todes Jallohs befriedigend aufzuklären. Sie verurteilten den Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro: Er habe den unter Alkohol und Drogen stehenden Jalloh trotz des Wissens um dessen „Selbstverletzungsversuche“ ohne ständige Überwachung eingesperrt. Das hat der BGH jetzt bestätigt.

Aber die Akte Oury Jalloh ist damit nicht geschlossen. Die „Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh“ hat im November 2013 das Gutachten eines von ihr beauftragten Sachverständigen vorgelegt, nach dem das Brandbild in Zelle 5 nur durch den Einsatz eines Brandbeschleunigers entstanden sein konnte. Zwar wurden keine Hinweise auf Brandbeschleuniger entdeckt, aber die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden – unabhängig von der jüngsten BGH-Entscheidung – fortgesetzt.

Fassungslosigkeit und Ratlosigkeit

Die entscheidenden Worte des BGH-Urteils stehen nicht in der Entscheidung, vielmehr hat sie die Vorsitzende des 4. Strafsenats mündlich vorangestellt: „Der tragische Tod bewegt die Öffentlichkeit ganz zu Recht und hinterlässt Fassungslosigkeit und Ratlosigkeit.“  Nicht nur der Tod des jungen Mannes hat die Fassungslosigkeit bewirkt, sondern die Weigerung der als Zeugen befragten Polizeibeamten, zur Aufklärung der Todesumstände beizutragen, ihre Verlogenheit vor Gericht, ihre Überzeugung, wichtiger als der Schutz des Rechts durch die Polizei sei im Ernstfall der Schutz von Polizisten vor dem Recht.

Von Anfang an wurde der Fall Jalloh von dem Verdacht begleitet, der Mann aus Sierra Leone sei, wenn schon nicht einem rassistischen Verbrechen, dann doch einer rassistischen Haltung der Polizeibeamten zum Opfer gefallen, die den qualvollen Tod des Afrikaners billigend in Kauf genommen hat. Das ist zwar nicht erwiesen, doch ist der Gedanke zu naheliegend, um nich gedacht zu werden.

Zum einen leben Menschen mit dunkler Hautfarbe in kaum einem Bundesland so gefährlich wie in Sachsen-Anhalt, rassistisch motivierte Pöbeleien und übergriffe sind hier nicht die Ausnahme, sondern gehören zur Alltagsroutine. Zum anderen entsprechen die Begriffe, die die Vorsitzende Richterin des 4. BFH-Strafsenats für den Fall Jalloh findet, genau den Gefühlen, die die Öffentlichkeit nach Bekanntwerden der irritierenden Ballung von vermeintlichen Versagen der Sicherheitsbehörden bei der Aufklärung der Mordserie des NSU empfand: Fassungslosigkeit und Ratlosigkeit.

Der Tod des am Bett Gefesselten wurde zumindest achselzuckend hingenommen.  –  „gezielte Sabotage“?

Seit selbst der Landtag Thüringens nicht mehr ausschließen kann, dass „gezielte Sabotage“ die Aufklärung der zehn Morde der Rechts-Terroristen verhindert hat, also nicht oder zumindest nicht allein Inkompetenz der Beamten bei der Polizei und im Verfassungsschutz die Ursache war, sondern eine rassistische Gesinnung, kann und darf nichts mehr ausgeschlossen werden – auch nicht, dass der Tod Jalloh von einem oder mehreren Beamten auf dem Dessauer Polizeirevier vorsätzlich herbeigeführt, zumindest aber achselzuckend hingenommen wurde.

Wieder ist der Todesfall Jalloh mit dem Urteil des BGH aufgeklärt, noch wird der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ermittelt, ob Unfähigkeit oder Unwilligkeit in den Behörden die Aufklärung der Mordserie verhindert haben. Nur auf den ersten Blick haben beide Faälle nichts mit einander zu tun. Sollte sich aber herausstellen, dass es die Gesinnung der Beamten ist, die beide verbindet, wäre das die katastrophale Bestätigung des Richters vom Landgericht Dessau. Es wäre die Kapitulation des Rechtsstaats.

Quelle: Frankfurter Rundschau, Leitartikel, 05.09.2014

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