OFFENER BRIEF an den Deutschen Bundestag, das “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” nicht zu verabschieden

22 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern in einem offenen Brief an den Bundestag, das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« nicht zu verabschieden.                                          >> pdf

Ein breites Bündnis aus Anwalts- und Richtervereinigungen, Kinderrechts-, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einem Offenen Brief auf, dem »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« ihre Zustimmung zu verweigern.

Das Gesetz zielt auf Ausgrenzung und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte – so die scharfe Kritik. Insbesondere die geplante °Ausweitung der Abschiebungshaft, °Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber und Asylbewerberinnen unter das Existenzminimum sowie die °Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus sind inakzeptabel und werden dramatische Auswirkungen für die Betroffenen haben, warnen die Organisationen.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, den in anderen EU-Staaten Anerkannten nach zwei Wochen jegliche Sozialleistungen zu entziehen. Das ist verfassungswidrig. Massive Kürzungen der Sozialleistungen würden sogar Menschen betreffen, die noch mitten im Gerichtsverfahren stecken und bei denen noch nicht abschließend entschieden wurde, ob ihnen in Griechenland, Italien oder Bulgarien menschenunwürdige Aufnahmebedingungen drohen.

Daneben enthält das neue Gesetz massive Verschärfungen im Bereich der Abschiebungshaft, deren Anwendung stark ausgeweitet werden soll und beinahe jeden treffen könnte. Abschiebungshaft soll in regulären Strafgefängnissen durchgeführt werden – dies gilt selbst für Familien und Kinder. Das widerspricht der eindeutigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der Abschiebungshaft und Strafhaft streng zu trennen sind.

Der neue prekäre Status der Duldung light soll alle Menschen treffen, die ihrer Pflicht, ein Ausweisdokument zu besorgen, nicht nachkommen – dabei ist das für manche Menschen unmöglich. Für Jugendliche und junge Erwachsene hätte dieser Status dramatische Folgen, da er ihnen den Weg in ein Bleiberecht versperrt. Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, werden Zehntausende in Deutschland permanent in Angst vor Haft und vor Abschiebung in einem Zustand der Perspektivlosigkeit leben.

Der offene Brief wurde initiiert von PRO ASYL, dem Paritätischen Gesamtverband und Save the Children Deutschland.

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Weitere Unterzeichner und Unterzeichnerinnen sind:

°Amnesty International
°Asyl in der Kirche – Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft
°AWO Bundesverband e.V.
°Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
°Care Deutschland und Luxemburg
°Deutsche Jugend in Europa Bundesverband e.V.
°Deutsches Kinderhilfswerk
°Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie
°Deutscher Anwaltverein – Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht
°Diakonie Deutschland
°Humanistische Union
°Internationaler Bund
°Jesuiten Flüchtlingsdienst
°KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
°Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
°Neue Richtervereinigung
°Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
°Terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not

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22 Kommentare zu diesem Artikel bisher »

Kommentare zu »OFFENER BRIEF an den Deutschen Bundestag, das “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” nicht zu verabschieden«

  1. Sehr geehrter Herr Dr. Khumalo-Seegelken, sehr geehrte Damen und Herren,

    Vielen Dank für Ihre Zuschrift an unsere grüne Bundestagsfraktion bezüglich des “Geordnete-Rückkehr-Gesetzes”.

    Von Bundesinnenminister Horst Seehofer stammt das sogenannte “Geordnete-Rückkehr-Gesetz”, das Abschiebungen erleichtern soll. Dieser Gesetzentwurf des Bundesinnenministers zum “Geordneten-Rückkehr-Gesetz” ist einseitig auf Abschreckung ausgerichtet, verfassungsrechtlich höchst fragwürdig und für die Integration schädlich, da er viele Menschen kategorisch von jedweder Integrationsförderung ausschließt. Daher steht zu befürchten, dass das gutgemeinte Gesetz aus dem Arbeitsministerium, aber auch die Vorschriften zur Ausbildungsduldung nicht mehr viele Geflüchtete erreichen, weil ihnen mit einer sogenannten “Duldung light” keine Integrationsangebote zustehen oder sie abgeschoben wurden.

    Die Verfassungskonformität weiter Teile dieses Gesetzentwurfs ist fraglich. Es scheint fast so, als wolle Bundesinnenminister Seehofer auf Biegen und Brechen austesten, wie weit er den Rechtsstaat beugen kann und ignoriert dabei selbst das Nein der CDU-, SPD, und Grünen-Landesjustizminister. Das ist ein Tiefpunkt für unseren Rechtsstaat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Info-Service der Bundestagsfraktion
    ____________________________
    Bündnis 90/Die Grünen
    im Deutschen Bundestag
    11011 Berlin

  2. Sehr geehrter Dr. Khumalo-Seegelken,

    vielen Dank für Ihre Mail und auch Ihre inhaltlichen Anmerkungen.

    Als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen werden wir dem „Migrationspaket“ der GroKo nicht zustimmen.

    Bereits die Anhörungen im Innenausschuss am Montag haben eines deutlich gemacht: es gibt noch erheblichen Änderungs- und Korrekturbedarf an den vorgelegten Gesetzen. Trotz der umfangreichen Kritik auf Seiten der Sachverständigen deutet sich an, dass die Koalitionsfraktionen die unsägliche Tradition in der Migrationsgesetzgebung fortsetzt und die Gesetzentwürfe mit am Montagabend eingegangen weitreichenden Änderungen am Freitag durch den Bundestag durchpeitscht. Nach vier Anhörungen am Montag wurden direkt eine Minute nach Ende des Anhörungsmarathons 32 Seiten Änderungsanträge für die gestrige Innenausschusssitzung auf den Tisch geknallt. Dies ist der komplexen Materie der Gesetzesentwürfe nicht angemessen und ist darüber hinaus auch gegenüber den Sachverständigen eine grobe Missachtung ihrer fachlichen Kompetenz. Das hat nichts mit einem geordneten und der Sache adäquaten Gesetzgebungsverfahren zu tun.

    Insgesamt liegen uns im Moment acht Gesetzentwürfe im Bereich des Asyl- und des Aufenthaltsrechts vor, die unter dem Motto “ausgrenzen, abschrecken, abschieben” stehen.

    Durch die eingegangenen Änderungsanträge wird vor allem das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ noch weiter verschärft: Die Isolierung in AnkER-Zentren soll auf 18 Monate verlängert werden, ausreisepflichtige Personen sollen nun ohne richterlichen Beschluss in Gewahrsam genommen und Wohnungen ohne richterlichen Beschluss betreten werden können. Dieses Gesetz ist eine rechtsstaatliche und humanitäre Bankrotterklärung.

    Die Sachverständigen haben zudem kein gutes Haar am Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Bundesregierung gelassen. Mit diesem Gesetz wird es die so dringend benötigte Einwanderung für den Arbeitsmarkt nicht geben. Auch das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ in Kombination mit dem Beschäftigungsduldungsgesetz hat eine eklatante Verschlechterung des Status quo für langjährig Geduldete zur Folge. Statt Perspektiven für erwerbsfähige Geduldete zu schaffen, werden Auszubildende von der Werkbank abgeschoben.

    Damit enttäuscht die Bundesregierung nicht nur die Hoffnungen der zahlreichen Unternehmen auf einen Spurwechsel für langjährig Geduldete, sondern konterkariert auch noch ihren eigenen Gesetzentwurf zur Beschäftigungsduldung. Und anstatt die viel zu kurz greifende Beschäftigungsduldung wie von den Sachverständigen gefordert, praxistauglich zu gestalten, wird diese durch einen Stichtag begrenzt. Mit diesem Paket beerdigt die GroKo alle Ansätze zur Gestaltung eines Einwanderungslandes.

    Mit besten Grüßen

    Lisa Paus

    Lisa Paus MdB
    Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Tel: 030 – 227 720 50
    Fax: 030 – 227 760 50
    lisa.paus@bundestag.de

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  3. Sehr geehrte Damen und Herren,

    herzlichen Dank für Ihre Zuschriften zum Migrationspaket, und hier insbesondere dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz. Die Vielzahl der eigehenden E-Mails zeigt mir, dass dieses Thema sehr viele Menschen bewegt. Deshalb nehme ich als Abgeordneter, aber auch meine Fraktion, Ihre Rückmeldungen sehr ernst. Wir haben den vielen kritischen Stimmen zugehört und die insgesamt sieben Gesetze, über die morgen abgestimmt wird, an vielen Stellen verbessert. Erfolgreich haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns für eine deutliche Entschärfung und materielle Verbesserung des Gesetzesentwurfes eingesetzt.

    Mit diesem Paket stellen wir zentrale Weichen für eine humanitäre Flüchtlingspolitik und eine moderne Einwanderungspolitik. Wir geben denjenigen Schutz, die Schutz brauchen. Ihnen eröffnen wir künftig frühzeitig und umfassend den Zugang zu Sprach- und Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt. Sie können Deutsch lernen, arbeiten gehen oder eine Ausbildung beginnen. Damit können sie schneller ein Teil unserer Gesellschaft zu werden.

    Wer jedoch in einem rechtstaatlichen Verfahren nicht als Asylsuchender anerkannt wird und unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen. Auch das gehört zu einer verantwortlichen Flüchtlingspolitik. Der Vollzug geltenden Rechts ist integrativer Teil des Rechtsstaates. Nur so wird die Aufnahme Schutzsuchender von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert und unterstützt werden. Deshalb schaffen wir Regelungen, um die bestehende Ausreisepflicht besser durchzusetzen.

    Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bringen wir zudem die größte Reform unseres Einwanderungsrechts auf den Weg. Seit über 20 Jahren setzen wir uns hierfür ein! Mit diesem Gesetz machen wir Deutschland attraktiver für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland, die wir dringend benötigen, um unseren Wohlstand zu sichern. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird erstmals klargestellt, dass wir ein Einwanderungsland sind. Und wir schaffen klare Regeln und Perspektiven für Zuwandernde in unseren Arbeitsmarkt.

    Eine „Duldung Light“ wie im ursprünglichen Gesetzentwurf von Horst Seehofer vorgesehen, haben wir verhindert. Richtig ist, dass mit dem Gesetz für Ausreisepflichtige, bei denen die Abschiebung nicht vollzogen werden kann, weil sie über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben, falsche Angaben gemacht haben oder zumutbare Handlungen zur Erfüllung der besonderen Passbeschaffungspflicht nicht vornehmen, eine Duldung mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“ eingeführt wird.

    Damit sind ein Arbeitsverbot, abgesenkte Leistungen sowie eine Wohnsitzauflage verbunden. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um neue Sanktionen. Denn bereits heute gilt für Geduldete ein Beschäftigungsverbot, wenn sie Ihre Ausreise verzögern oder verhindern. Ihnen kann eine Residenzpflicht oder Wohnsitzauflage auferlegt werden. Der Status „Personen mit ungeklärter Identität“ kann außerdem jederzeit aufgehoben werden, wenn sich Ausreisepflichtige wieder kooperativ verhalten. Ausreisepflichtige, die bis zum 1. Juli 2020 in einem Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis stehen, sind zudem von der „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ explizit ausgenommen.

    Und das Geordnete-Rückkehr-Gesetz enthält eine Verbesserung im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“. Künftig können Ausländerbehörden Ausreisepflichtige dazu auffordern, durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft zu machen, dass sie alle Handlungen zur Erfüllung der besonderen Passbeschaffungspflicht vorgenommen haben. Damit gelten nicht nur ihre Pflichten als erfüllt, sondern sie können auch – anders bisher – eine Beschäftigungserlaubnis erhalten sowie von den Bleiberechtsregelungen in §§ 25, 25a, 25b profitieren. Es gibt also keinen neuen Status sondern sogar eine Verbesserung zur aktuellen Rechtslage.

    Auch wenn die Abschiebehaft neu gestaltet wird, werden künftig keine massenhaften Inhaftierungen stattfinden. Richtig ist: Grundsätzlich müssen – auch nach europäischer und nationaler Rechtsprechung – Strafgefangenen und Abschiebehäftlinge getrennt untergebracht werden. Die bis zum 30. Juni 2022 befristete Aussetzung des Trennungsgebotes und die damit einhergehende mögliche vorübergehende gemeinsame Unterbringung von Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen auf dem Grundstück einer Justizvollzugsanstalt ist auf Artikel 18 Absatz 1 der EU-Rückführungsrichtlinie gestützt. Durch die Regelung soll lediglich zur Überbrückung der Zeit, bis die Länder weitere Abschiebehaftplätze geschaffen haben, eine Abschiebehaft in sämtlichen Hafteinrichtungen möglich sein. Dies gilt allerdings nur für bis zu 500 zusätzliche Haftplätze in Justizvollzugsanstalten. Dabei ist in jedem Fall eine getrennte Unterbringung der Abschiebehäftlinge von Strafgefangenen innerhalb von Haftanstalten vorgeschrieben. Falls hiervon Familien betroffen sind, müssen diese getrennt von den übrigen Abschiebungsgefangenen untergebracht werden, ebenso ist ihnen ein angemessenes Maß an Privatsphäre zu gewährleisten. Auch die Prüfung und Entscheidung, ob eine Unterbringung in einer Haftanstalt in einem konkreten Einzelfall, beispielsweise bei besonders verletzlichen Gruppen zumutbar beziehungsweise zulässig ist, muss weiterhin erfolgen. Hierbei handelt es sich um ein Angebot an die Länder, welches diese nicht wahrnehmen müssen. Viele Länder haben sich bereits gegen diese Möglichkeit entschieden.

    Und nein, es kommt nicht zu einer Kriminalisierung der Zivilgesellschaft, denn Pläne des Bundesinnenministeriums, Flüchtlingshelfer zu kriminalisieren, konnten wir abwenden. Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung – insbesondere Abschiebetermine – unterliegen künftig Geheimhaltungspflichten. Diese müssen jedoch nur von Amtstragenden oder besonders verpflichteten Personen beachtet werden. Nur sie können sich wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß § 353b StGB strafbar machen. Welche Personen hierunter fallen, ist im Strafgesetzbuch geregelt (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4). Zum Beispiel Beamte und bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle Beschäftigte, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, Flüchtlingshelferinnen und -helfer wie zum Beispiel Anwältinnen und Anwälte, Journalistinnen und Journalisten gehören, entgegen des ursprünglichen Referentenentwurfs, nicht zu dieser Personengruppe. Dafür haben die SPD-Ministerien in den Verhandlungen mit dem BMI gesorgt.

    Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzespaket bessere Integrationschancen für Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten geschaffen haben und werde dem Paket daher zustimmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Rabanus, MdB

    • Sehr geehrter Herr Rabanus,

      für Ihre Rückmeldung auf unseren Aufruf danke ich Ihnen.

      Ich bedauere sehr, dass ich Sie doch nicht dafür habe gewinnen können, die Verabschiedung jener Gesetzesvorlage mit abzulehnen!

      Ich hoffe, dass nun im Rechtsausschuss des Bundesrates ein Antrag auf Überweisung des inzwischen verabschiedeten „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ in den Vermittlungsausschuss gestellt und dass ihm stattgegeben wird, damit es dann doch grundlegend überarbeitet werden kann.

      Mit freundlichem Gruß,
      Ben Khumalo-Seegelken.

  4. Sehr geehrter Herr Khumalo-Seegelken,

    vielen Dank für Ihre E-Mail zur Abstimmung im Bundestag über das Geordnete-Rückkehr-Gesetz am Freitag, den 7. Juni 2019.

    Ich werde gegen das Geordnete-Rückkehr-Gesetz stimmen. Denn unabhängig von den konkreten Feinheiten migrationsrechtlicher Regelungen, die im Einzelnen heftig umstritten sind, widerspricht der Gesetzesentwurf in meinen Augen grundlegenden sozialdemokratischen Werten. Der Entwurf ist in seiner Handschrift hoch problematisch, obgleich vereinzelte Regelungen entschärft wurden. Die Entschärfung des ursprünglichen Entwurfs aus dem Bundesinnenministerium ist den Verhandlungen von Sozialdemokrat*innen zu verdanken. Dennoch ist der Gesetzesentwurf für mich nicht der richtige Weg, die bestehenden Herausforderungen der administrativen Krise im Zusammenhang mit der Zuwanderung anzugehen.

    Der von Ihnen kritisierte Entwurf zielt allein auf Abschreckung und Abschiebung. Dabei herrscht unter denjenigen Menschen, die in Deutschland Zuflucht vor Krieg und Verfolgung gesucht haben, bereits jetzt große Angst vor Abschiebungen. Ein plastisches Bild von dieser Angst wurde in der Anhörung des Innenausschusses am Montag, den 3. Juni 2019 gezeichnet. Kinder würden aus Angst vor einer unangekündigten nächtlichen Abschiebung bereits mit ihren Schuhen zu Bett gehen, um für nächtliche Abschiebungen vorbereitet zu sein.

    Der Gesetzesentwurf enthält zwar keinen neuen Status unterhalb der Duldung, wie von Bundesinnenminister Horst Seehofer ursprünglich gefordert. Er enthält jedoch eine neue Form der Duldung, die “Duldung für Personen mit ungeklärter Identität”. Dieser Duldungsstatus bringt jedoch keine migrationsrechtlichen Fortschritte in Bezug auf einen wirksamen Umgang mit unterlassener Mitwirkung und Identitätstäuschung. Vielmehr werden Menschen so von Teilhabe und Integration ausgeschlossen. Und zwar nicht nur diejenigen, die keinen Pass vorlegen wollen und über ihre Identität täuschen, sondern auch all diejenigen, die schlichtweg keinen Pass vorlegen können.

    Das Bußgeld, das im Falle der unterlassenen Mitwirkung bei der Passbeschaffung verhängt werden soll, mag zwar in anderen Fällen seinen Sinn und Zweck erfüllen. In Bezug auf Menschen, die nicht einmal einer Arbeit nachgehen dürfen, erschließt sich mir die Sinnhaftigkeit eines Bußgelds jedoch nicht.

    Der neue Duldungsstatus vermag die Probleme im Zusammenhang mit der Passbeschaffung meiner Ansicht nach nicht zu lösen. Ich befürchte sogar, dass eine solche Regelung gegenteilige Effekte hervorrufen könnte. Wer nicht arbeiten darf und wem unter Umständen auch noch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gekürzt werden, für den könnte illegale Beschäftigung attraktiver werden. Zugleich wird durch die geplante Regelung nicht deutlicher, welche Bemühungen zur Beschaffung der Passdokumente überhaupt zumutbar sind. So treffen die Verschärfungen potentiell auch diejenigen, die bereits alles in ihrer Macht stehende tun, um die geforderten Dokumente zu beschaffen.

    Darüber hinaus schreibt der Gesetzesentwurf zahlreiche Verschärfungen hinsichtlich der Haftvoraussetzungen und der Haftbedingungen vor. So wird das europarechtlich vorgegebene Trennungsgebot zeitlich befristet aufgehoben. Diese Maßnahme ist jedoch als Ausnahmeregelung zu einem wichtigen rechtsstaatlichen Grundsatz zu verstehen, der nur in Notlagen aufgehoben werden darf. Nun stellt sich die Frage, ob eine solche Notlage in Deutschland gegeben ist, oder ob nicht vorhersehbar war, dass die Kapazitäten in den speziellen Abschiebehaftanstalten nicht ausreichen würden. Darüber lässt sich gewiss streiten. Auch darüber, ab wann von einer großen Zahl von Drittstaatsangehörigen, deren Rückkehr sicherzustellen ist, gesprochen werden kann. Meiner Meinung nach lässt sich aber nicht darüber streiten, dass zunächst alles Mögliche getan werden muss, damit Menschen, die sich in der Abschiebehaft befinden, nicht gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht werden. Auch abseits der Aufhebung des Trennungsgebots halte ich die Passagen des Entwurfs zur Haft für problematisch. Denn die verfassungsrechtlichen Hürden, das Grundrecht der Freiheit der Person einzuschränken, sind meiner Meinung nach zu recht sehr hoch.

    Wir als SPD haben erreicht, dass nur Amtsträger*innen für den Geheimnisverrat im Zusammenhang mit Informationen über bevorstehende Abschiebungen als Täter*innen bestraft werden können. Der Anstiftung oder Beihilfe können sich zivilgesellschaftliche Unterstützer*innen jedoch strafbar machen. Es bleibt natürlich fraglich, inwieweit diese Fälle zur Anklage kommen würden. Aber allein die Tatsache, dass grundsätzlich auch die Beihilfe von Nicht-Amtsträger*innen strafbewährt ist, hat kriminalisierenden und abschreckenden Charakter und könnte Menschen davon abhalten, sich in der zivilgesellschaftlichen Arbeit mit Geflüchteten einzusetzen. Das halte ich für ein falsches Signal.

    Ich will auch auf den Zugang zum Recht für geflüchtete Menschen eingehen. Wir haben im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart, dass es eine unabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung geben soll. Der Gesetzesentwurf sieht nun eine Regelung vor, nach der eine zweistufige Beratung durchgeführt werden soll. In der ersten Stufe erfolgt eine Gruppenberatung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Erst in der zweiten Stufe der Beratung, die individuell durchgeführt wird, sind auch Wohlfahrtsverbände zugelassen. Zwar begrüße ich es, dass die Beratungsregelung noch in den Entwurf mitaufgenommen wurde, um Zugang zum Recht zu gewährleisten. Allerdings ist eine Gruppenberatung dort, wo es um individuelle Schicksale und Rechtsfragen geht, keine Beratung, wie ich sie mir vorstelle.

    Der Entwurf enthält darüber hinaus aufenthaltsrechtliche Verschärfungen, die alle in Deutschland lebenden Ausländer*innen betreffen können. Die Verschärfung des Ausweisungsrechts kann gut integrierte, hier verwurzelte Menschen treffen, die sich beispielsweise unerlaubt vom Unfallort entfernen und zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt werden. Mit einer solchen Regelung wird meiner Auffassung nach keine migrationsrechtliche Verbesserung erzielt, sondern die Spaltung der Gesellschaft weiter vorangetrieben.

    Für eine gelungene Zuwanderung brauchen wir nicht nur ein Einwanderungsgesetz, das diesen Namen verdient. Wir müssen auch unsere rechtsstaatlichen Werte erhalten. Dazu gehört für mich als Sozialdemokratin insbesondere, dass die Grund- und Freiheitsrechte aller geachtet werden und alle Zugang zum Recht erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Cansel Kiziltepe


    Cansel Kiziltepe, MdB
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

    Tel.: 030 227 73463
    Fax: 030 227 76463
    Mail: cansel.kiziltepe@bundestag.de
    Homepage: http://www.cansel-kiziltepe.de

    • Sehr geehrter Herr Kiziltepe,

      ich danke Ihnen sehr dafür, dass Sie gegen die Gesetzesvorlage stimmen wollten und sicherlich auch so abgestimmt haben. :)

      Ich hoffe, dass nun im Rechtsausschuss des Bundesrates ein Antrag auf Überweisung des inzwischen leider dann doch verabschiedeten „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ in den Vermittlungsausschuss gestellt und dass ihm stattgegeben wird, damit es dann doch grundlegend überarbeitet werden kann.

      Mit freundlichem Gruß,
      Ben Khumalo-Seegelken.

  5. Sehr geehrter Herr Khumalo-Seegelken,

    ich bedanke mich für Ihre Zuschrift zur heutigen Abstimmung im Deutschen Bundestag. Sie haben mir, wie so viele weitere Menschen, Ihre Sorgen und Bedenken über das zu verabschiedende Gesetzespaket erläutert. Ich habe mir meine Entscheidung nicht leicht gemacht, werde aber heute zustimmen. Dazu gebe ich eine persönliche Erklärung ab, die ich Ihnen zukommen lassen möchte:

    Persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsord-nung des Deutschen Bundestages zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.

    Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz wurde am 16. Mai 2019 in erster Lesung im Bundestag beraten. Es ist ein Teil eines größeren Migrations- und Integrationspaketes, welches unter anderem das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz enthält.

    Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz enthält Regelungen, denen ich ablehnend gegenüber stehe. Allerdings ist der Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit ein Kompromiss zwischen den Koalitionsfraktionen und als solcher zu bewerten. Ohne den Einsatz der Kolleginnen und Kollegen wären die Asylverschärfungen des Bundesinnenministers weit umfassender ausgefallen. So konnten wesentliche rechtliche Prüferfordernisse für Abschiebungen sowie Rechte von Geflüchteten erhalten und für humanere Bedingungen bei Abschiebungen insbesondere für Minderjährige, Familien und vulnerable Gruppen gesorgt werden. Zudem konnte die SPD auch wesentliche Verbesserungen für Geflüchtete mit Duldungsstatus und in Ausbildung erzielen. Gleichzeitig wird ein deutlich moderneres und den Herausforderungen angemesseneres Zuwanderungsrecht geschaffen. Das ist ein wichtiger Verhandlungserfolg der SPD.

    Die schwerwiegenden Restriktionen des Geordnete-Rückkehr-Gesetz mit den positiven Aspekten des gesamten Gesetzpaktes abzuwägen, fiel mir nicht leicht. Nach meiner Auffassung hätte es das Geordnete-Rückkehr-Gesetz nicht gebraucht, zumal ich dessen intendierte Wirkung bezweifle. Dennoch habe ich mich entschieden, dem Gesetz zuzustimmen. Denn dadurch machen wir endlich den Weg frei für das lange geforderte Fachkräfteeinwanderungsgesetz und ermöglichen Geflüchteten, die schon länger in Deutschland leben, einen gesicherten Aufenthalt.

    Gerade die unter Federführung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erarbeiteten Gesetzentwürfe sehen wir als längst überfällige Regelungen, um legale Wege für Arbeitsmigration zu etablieren und endlich auch Menschen im Duldungsstatus eine langfristige Bleibeperspektive über die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu eröffnen. Die Union hatte allerdings den Kabinettsbeschluss zur aktuellen Fassung des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes zur Bedingung für die immer noch ausstehende Beratung eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Bundestag gemacht.

    Ich weiß, dass unser Verhandlungsteam die vielen Zuschriften und Bedenken zum Gesetzentwurf, die uns bzw. die Fraktion erreichten, sehr ernst genommen haben. Die Forderungen der Interessenvertretungen haben dem SPD-Verhandlungsteam den Rücken gestärkt. Die Kolleginnen und Kollegen konnten dadurch sicherstellen, dass Abschiebungen auf transparente Art und Weise durchgeführt und dabei die Menschenrechte der betroffenen Personen geachtet werden.

    Die Kritik der Menschenrechtskommissarin des Europarats Dunja Mijatović konnte so zumindest teilweise ausgeräumt werden. Das betrifft zum einen den Vorwurf der möglichen Kriminalisierung der Zivilgesellschaft. Die SPD konnte erreichen, dass sich die bestehende Rechtslage nicht verändert und sich das Verbot der Informationsweitergabe auf Staatsbedienstete beschränkt. Bedauerlich ist allerdings, dass dich das Geordnete-Rückkehr-Gesetz überhaupt dazu äußert und die entsprechende Passage nicht gestrichen wurde. Auch der Kritik der Menschenrechtskommissarin an einer Unterbringung von Abzuschiebenden in regulären Gefängnissen wird leider nicht Rechnung getragen. Ich begrüße, dass vorgesehen ist, auch in regulären Gefängnissen Geflüchtete nun getrennt von Strafgefangenen unterzubringen. Nichtsdestotrotz bleibt es dabei, dass in der Europäischen Union eine gemeinsame Unterbringung von Abzuschiebenden und regulären Strafgefangenen grundsätzlich rechtswidrig ist.

    Wenig zufriedenstellend ist deshalb auch die Gesetzesbegründung, dass die befristete Aussetzung des Trennungsgebotes und die damit einhergehende mögliche vorübergehende gemeinsame Unterbringung von Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen auf dem Grund-tück einer Justizvollzugsanstalt von Artikel 18 Absatz 1 der Rückführungsrichtlinie gestützt wird. Danach sei die Voraussetzung für eine vorübergehende gemeinsame Unterbringung gegeben, wenn eine außergewöhnlich große Zahl von rückkehrpflichtigen Drittstaatsangehörigen zu einer Überlastung der Kapazitäten der Abschiebungshafteinrichtungen oder des Verwaltungs- oder Justizpersonals führe. Diese Voraussetzung sei für Deutschland erfüllt.

    Die Regelung soll demnach zur Überbrückung der Zeit gelten, bis die Länder weitere Abschiebungshaftplätze geschaffen haben. Solange die erforderliche Zahl an Abschiebungshaftplätze nicht vorliegt, soll eine Abschiebungshaft in sämtlichen Hafteinrichtungen möglich sein. Insgesamt sollen nicht mehr als 500 zusätzliche Haftplätze in Justizvollzugsanstalten in Anspruch genommen werden.

    Um den Ausnahmefall nicht zur Regel werden zu lassen, soll das Trennungsgebot nur befristet ausgesetzt werden – und zwar bis zum 30. Juni 2022. Wichtig zu wissen ist, dass die Länder die erhaltene Möglichkeit, Ausreisepflichtige in Haftanstalten unterbringen zu können, nicht nutzen müssen. Justizminister*innen aus allen Bundesländern haben bereits angekündigt, dass sie sehr skeptisch sind, ob eine gemeinsame Unterbringung überhaupt umgesetzt werden kann. Zumal auch in den Justizvollzugsanstalten erstmal die erforderlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssten.

    Auch wenn die Abschiebehaft, die es bereits seit einiger Zeit in Deutschland gibt, neu gestaltet wird, wird es künftig keine massenhaften Inhaftierungen geben. Der Gesetzentwurf enthält keine Abschiebungshaft für „nahezu jede*n“, wie einige befürchtet haben. Neu ist, dass die Regelungen für die Abschiebehaft in § 62 AufenthG teilweise zusammengefasst wurden. Dabei orientierte sich die Koalition unter anderem an EU-Vorgaben. Es wird eine widerlegbare Vermutung für Fluchtgefahr eingeführt und es müssen weiterhin eindeutige Anhaltspunkte für Fluchtgefahr vorliegen, um eine Abschiebehaft begründen zu können. In jedem Einzelfall muss die Fluchtgefahr, wie bisher auch, positiv festgestellt werden.

    Es gilt dabei der Amtsermittlungsgrundsatz, nach dem Richter*innen gesetzlich verpflichtet sind, von Amts wegen alle entscheidungserheblichen Tatsachen zu ermitteln und sich im Wege der freien richterlichen Beweiswürdigung eine Meinung zu bilden. Dabei müssen selbstverständlich auch solche Gründe berücksichtigt werden, die gegen eine Inhaftierung sprechen. Vor allem muss in jedem Einzelfall die Verhältnismäßigkeit einer Inhaftierung geprüft werden.

    Für Minderjährige und Familien mit Minderjährigen gelten ganz besondere Schutzrechte. Diese werden durch das Geordnete-Rückkehr-Gesetz nicht berührt. Minderjährige und Familien mit Minderjährigen dürfen nach § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG nur in besonderen Ausnahmefällen und nur so lange in Abschiebungshaft genommen werden, wie es unter Berücksichtigung des Kindeswohls angemessen ist. Außerdem sind nach § 62a Abs. 3 AufenthG bei minderjährigen Abschiebungsgefangenen unter Beachtung der Maßgaben in Artikel 17 der EU-Rückführungsrichtlinie alterstypische Belange zu berücksichtigen. Der Situation schutz-bedürftiger Personen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. An diesen Grundsätzen ändert sich nichts.

    Nach Artikel 17 der Rückführungsrichtlinie darf bei unbegleiteten Minderjährigen und Familien mit Minderjährigen Haft nur im äußersten Falle und für die kürzest mögliche angemessene Dauer eingesetzt werden. Bis zur Abschiebung in Haft genommene Familien müssen eine gesonderte Unterbringung erhalten, die ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet. In Haft genommene Minderjährige müssen die Gelegenheit zu Freizeitbeschäftigungen einschließlich altersgerechter Spiel- und Erholungsmöglichkeiten und, je nach Dauer ihres Aufenthalts, Zugang zur Bildung erhalten. Unbegleitete Minderjährige müssen so weit wie möglich in Einrichtungen untergebracht werden, die personell und materiell zur Berücksichtigung ihrer altersgemäßen Bedürfnisse in der Lage sind. Dem Wohl des Kindes ist im Zusammenhang mit der Abschiebehaft bei Minderjährigen Vorrang einzuräumen.

    All das muss auch in Zukunft gewährleistet sein.

    Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu verständigt, dass wir unterscheiden, zwischen Menschen, die Anspruch auf Schutz haben und solchen, die ihn nicht haben. Wenn wir das Asylrecht in der bestehenden Form ernst nehmen, bedeutet dies für diejenigen, die keinen Schutz genießen, in ihre Herkunftsländer zurückzukehren.

    Derzeit sind rund 235.000 Menschen in Deutschland vollziehbar ausreisepflichtig. Das heißt jedoch keineswegs, dass all diese Menschen auch abgeschoben werden können wie es das Bundesinnenministerium (BMI) oftmals behauptet. Rund 180.000 Menschen haben aus verschiedenen Gründen eine Duldung. Das bedeutet, ihr Aufenthalt ist zwar nicht rechtmäßig, ihre Abschiebung ist jedoch ausgesetzt. Darunter sind Menschen mit fehlenden Pässen oder einer ungeklärten Identität, die deswegen nicht abgeschoben werden können. Diese Abschiebungshindernisse sollen mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz beseitigt werden.

    Unter den Ausreisepflichtigen sind aber auch solche, die aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig sind oder die hier eine Ausbildung machen (3+2-Regelung) oder denen in ihrem Heimatland Gewalt, Verfolgung und Folter drohen. Das heißt, diese Menschen dürfen momentan nicht abgeschoben werden. Der Umstand, dass jemand ausreisepflichtig ist, sagt also wenig darüber aus, ob sich diese Person aus legitimen Gründen geduldet in Deutschland aufhält oder nicht. Die Einlassung des BMI im Gesetzentwurf, ein großer Teil der vollziehbar Ausreisepflichtigen würde ihrer Rechtspflicht zur Ausreise nicht nachkommen, ist jedoch nicht durch eine valide Datenbasis belegt.

    Konkret beabsichtigte das Bundesinnenministerium (BMI), den Erhalt der Duldung zu erschweren und auch innerhalb der Duldung sollten weitere Restriktionen bei mangelnder Mitwirkung eingeführt werden. Zudem wollte BMI das neue Rechtsinstitut der „Duldung light“ (Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht – Ausreiseaufforderung) gesetzlich festschreiben und zwar mit einem riesigen Anwendungsbereich (z. B. für alle, die keine Reisedokumente vorlegen; alle, die einmal nicht genügend bei der Passbeschaffung mitgewirkt haben; alle Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten).

    Daraus sollten sich dann eine Fülle an Restriktionen und Sanktionen ergeben: Verbot der Erwerbstätigkeit, Residenzpflicht, Wohnsitzauflage, eingeschränkte Leistungen nach dem AsylbLG, Ausschluss von jeglichen Bleiberegelungen (z.B. §§ 25a, b, § 25 V AufenthG, neue Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung), keine Teilnahme an Integrationsangeboten etc.

    Dem ursprünglichen Referentenentwurf fehlte es darüber hinaus an der Möglichkeit, aus diesem Status „Duldung light“ wieder in eine normale Duldung zu wechseln.

    Das Instrument „Duldung-light“ hätte de facto keine einzige Abschiebung befördert. Vielmehr wären einer weiteren Vielzahl an Personen alle Integrationsmaßnahmen verwehrt geblieben, die perspektivisch jedoch häufig nicht hätten abgeschoben werden können.

    Die SPD fällt nicht hinter ihre selbstgesteckten Ziele zurück, Rückführungen angemessen und so human als möglich zu gestalten. Gegen dieses unsinnige und integrationsverhindernde Vorhaben haben sich die SPD-Ministerien und die SPD Bundestagsfraktion erfolgreich gewehrt.

    Durch die Verhandlungen der sozialdemokratischen Politiker*innen wurde der Ursprungsentwurf des BMI entschärft. So konnte der Kabinettsbeschluss um die zahlreichen politisch und rechtsstaatlich schwierigen Punkte des Referentenentwurfs, wie die Verkürzung der Anzeigepflicht bei Verlassen des Bezirks, die Wohnsitzregelung für alle verurteilten Straftäter unabhängig von der Schwere der Tat, Wohnungsdurchsuchungsrechte zum Zweck der Vollstreckung der Abschiebung, eine Erweiterung der Kompetenzen zur Auswertung von Datenträgern, einer Einschränkung von Rechtsschutz und Verfahrensrechten in Asylsachen und die Einführung eines Straftatbestands im Asylgesetz bei Identitätstäuschungen bereinigt werden.

    Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Kabinettsbeschluss im Gegensatz zum bekannt gewordenen Referentenentwurf sowie die heute abgeänderte Fassung des Gesetzespaketes merkliche Verbesserungen enthält, der mir in der Gesamtschau die Zustimmung ermöglicht. Die von vielen aktiven Menschen in der Flüchtlingshilfe beanstandeten Aspekte konnten abgeschwächt, aber nicht gänzlich ausgeräumt worden. Dessen bin ich mir bewusst.

    Auch wenn der Gesetzentwurf nicht vollends unsere Erwartungen erfüllt, so garantiert er doch, dass die Menschenrechte eingehalten und die Menschenwürde gewahrt wird. Zusammen mit dem Ausländerbeschäftigungsfördergesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie dem Duldungsgesetz regeln wir eine Vielzahl offener Fragen im Ausländer- und Asylrecht neu und sorgen dafür, dass sich Menschen, die bei uns bleiben können schneller und besser integrieren und eine Zukunft in Deutschland aufbauen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Falko Mohrs

    —————————————————————-
    Bundestagsbüro Falko Mohrs, MdB
    Platz der Republik 1, 11011 Berlin
    Telefon: 030 – 227 72430
    Telefax: 030 – 227 70430
    falko.mohrs@bundestag.de
    http://www.falkomohrs.de

    • Sehr geehrter Herr Mohrs,

      für Ihre Rückmeldung auf unseren Aufruf danke ich Ihnen.

      Ich bedauere sehr, dass ich Sie doch nicht dafür habe gewinnen können, die Verabschiedung jener Gesetzesvorlage mit abzulehnen!

      Ich hoffe, dass nun im Rechtsausschuss des Bundesrates ein Antrag auf Überweisung des inzwischen verabschiedeten „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ in den Vermittlungsausschuss gestellt und dass ihm stattgegeben wird, damit es dann doch grundlegend überarbeitet werden kann.

      Mit freundlichem Gruß,
      Ben Khumalo-Seegelken.

  6. Sehr geehrter Herr Dr. Khumalo-Seegelken,

    ich danke Ihnen für Ihr Schreiben, auf das ich gerne eingehe möchte, weil es mir wichtig ist.

    In den vergangenen Tagen erreichten mich zahlreiche Schreiben zu dem Thema. Das Migrationspaket war Anlass für diverse Sondersitzungen innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion.

    In der Tat hat das Gesetz einige Passagen, die auch mir oder meinen Kolleginnen und Kollegen Magenschmerzen bereiteten. Ich möchte Ihnen erklären, warum ich mich dennoch für eine Zustimmung entschlossen habe.

    Im Paket enthalten sind der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, der Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes, der Entwurf eines Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes, der Entwurf eines Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes, der Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, der Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung und der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) gemeinsam verhandelt worden. Zudem gibt es in einem Änderungsantrag zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz eine Regelung zur Aufenthaltsdauer in ANKER-Zentren und zur unabhängigen, individuellen Asylverfahrensberatung geben.

    Im Gesamtpaket sorgte zum Großteil das Geordnete-Rückkehr-Gesetz für Kritik. Dies enttäuscht mich, weil ganz offensichtlich die Verbesserungen, die z.B. mit den neuen Möglichkeiten in der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung erreicht werden, komplett ausgeblendet werden.

    Das gehört aber zur Diskussion durchaus dazu. Denn allein die Beschäftigungsduldung betrifft rund 45.000 Menschen.
    Wir schaffen damit die Möglichkeit für den Spurwechsel und mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, dass wir seit vielen Jahren fordern, erhalten wir endlich ein modernes Einwanderungsrecht mit klaren und verlässlichen Regeln.

    Das “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” steht im Fokus der Kritik gegenüber den sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten. Gewiss ist es auch nicht mein Lieblingsprojekt.

    Deshalb werde ich gerade hier auf zentrale Kritikpunkte eingehen. Vorneweg: Einige davon kann ich durchaus teilen.
    Wie alle Gesetze, wird auch das “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” unter Hinzuziehung der Wissenschaft evaluiert. Auch der Bundesrat ist in das Gesetzgebungsverfahren mit eingebunden. Hier ist keine Mehrheit ohne jene Parteien möglich, die auf Bundesebene gegen das Paket derzeit mobilisieren.

    Dennoch war in den bisherigen Stellungnahmen des Bundesrats kein nennenswerter Widerstand zu erkennen, im Gegenteil. Unter anderem die Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz sind bereits zustimmungspflichtig.

    Die Abschiebehaft ist ein zentraler Punkt der Kritik. Sie betrifft diejenigen, bei denen nach einem langen Verfahren – zu dem in der Regel auch noch eine gerichtliche Überprüfung des BAMF-Bescheides gehört – keinerlei Schutzbedarf festgestellt wurde und die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen.

    Eine Inhaftierung erfolgt dabei nicht willkürlich, sondern auf richterliche Anordnung und darf auch nur dann erfolgen, wenn zum Beispiel Fluchtgefahr besteht oder die Person ein Sicherheitsrisiko darstellt.

    Die Neuregelung sieht vor, dass die Trennung von Justizvollzugsanstalten und Abschiebehaft befristet aufgehoben werden soll. Begründet wird dies mit einer Notsituation, weil in den Bundesländern zu wenig Abschiebeplätze vorhanden sind. Dabei müssen Abzuschiebende von Strafgefangenen und Untersuchungshäftlingen baulich getrennt voneinander untergebracht werden. Diese Regelung ist eine Erlaubnis für die Länder und sie ist befristet bis zum 1.7.2022. Danach tritt automatisch wieder die aktuelle Rechtslage ein. Die Länder entscheiden selber, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen.

    Wichtig ist zudem, dass Minderjährige und Familien mit Minderjährigen weiterhin nur in besonderen Ausnahmefällen und nur so lange in Abschiebungs-, Sicherungs- und Mitwirkungshaft sowie in Ausreisegewahrsam genommen werden, wie es unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls angemessen ist.

    Eine Inhaftierung Minderjähriger ist daher – auch mit dem neuen Gesetz – in der Regel unverhältnismäßig und somit ausgeschlossen.

    Wir sehen die Neuregelung ebenfalls sehr kritisch. Gut ist zumindest, dass die Neuregelung zur Abschiebehaft befristet ist. Wichtig wäre es, wenn die dafür zuständigen Länder nun schnell Alternativen zu den Justizvollzugsanstalten schaffen.

    Im Koalitionsvertrag wurde bereits festgehalten: “Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam, einschließlich des Beschwerdeverfahrens, werden wir praktikabler ausgestalten, die Voraussetzungen absenken und klarer bestimmen. Ziel ist, die Zuführungsquoten zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu erhöhen.”

    Ebenso wurde vereinbart: “Gerade im Interesse der wirklich Schutzbedürftigen und der Akzeptanz in der Bevölkerung wollen wir Ausreisepflichtige stärker danach unterscheiden, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ihnen die fehlende Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht zugerechnet werden muss. Diese Unterscheidung hat auch Konsequenzen, beispielsweise hinsichtlich des Bezugs von Leistungen. Entsprechendem Änderungsbedarf werden wir nachkommen.”

    Diese Vereinbarungen werden nun umgesetzt. Einen Bruch hätten wir dabei teuer erkaufen müssen – nicht als SPD, sondern direkt bei den Verhandlungen um das Gesetzespaket. Die neue Duldung “für Personen mit ungeklärter Identität” bedeutet ein Verbot der Erwerbstätigkeit und eine Wohnsitzauflage, die das Gesetz in solchen Fällen aber auch heute schon vorsieht.

    Über den Koalitionsvertrag hinaus konnten wir eine Regelung einfügen, die es ermöglicht, sich ehrlich zu machen. Um wieder zu einer “normalen” Duldung zu kommen, reicht es aus, wenn man der Mitwirkungspflicht nachkommt und insofern Zumutbares zur Klärung der Identität erledigt.

    Die Union wollte das Prinzip, wer einmal täuscht oder verweigert, hat seine Chance verwirkt. Das konnten wir abwenden. Ich halte das für eine echte Verbesserung für diejenigen, die beraten wurden, zu verschleiern wer sie sind und woher sie kommen. Die Mitwirkungspflicht kann künftig auch durch eine eidesstattliche Erklärung erfüllt werden.

    Sie wird im Gesetzentwurf für Geduldete mit ungeklärter Identität konkretisiert (§ 60b, Absatz 3). Dazu gehört u.a. bei Behörden des Herkunftsstaates persönlich vorzusprechen, an Anhörungen teilzunehmen, Lichtbilder nach Anforderung anzufertigen und Fingerabdrücke abzugeben, nach der Rechts- und Verwaltungspraxis des Herkunftsstaats erforderliche Angaben oder Erklärungen abzugeben oder sonstige nach der dortigen Rechts- und Verwaltungspraxis erforderliche Handlungen vorzunehmen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

    Der erste Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums wollte Nicht staatliche Organisationen, Anwälte, Helfer und Beratungsstellen kriminalisieren. Das haben wir verhindert und aus dem Gesetz gestrichen. Klargestellt wird im Gesetz, dass es auch zur bestehenden Strafbarkeit der Verletzung des Dienstgeheimnisses gehört, wenn Amtsträger und die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten Dienstgeheimnisse, wie den konkreten Ablauf einer Abschiebung, weitergeben. Helferkreise und Ehrenamtliche betrifft dies jedoch nicht. In der Begründung des Gesetzes wird lediglich darauf hingewiesen, dass die Beihilfe oder Anstiftung von Amtsträgern zur Verletzung des Dienstgeheimnisses ebenfalls strafbar sein kann, was der bestehenden Rechtslage bereits entspricht.

    Nach meiner bisherigen Erfahrung konnte ich bei den großen Kritikpunkten nur wenig feststellen, dass nicht bereits der bayerischen Verwaltungspraxis (die ich seit Jahren kritisiere) entspricht. Auch nach der Landtagswahl sehe ich aber keine Perspektive für ein politisches Umdenken im Freistaat. Gleichzeitig erkenne ich aber u.a. die Chancen eines Spurwechsels für etwa 45 000 Menschen in eine Beschäftigungsduldung und ebenso die neue Perspektive durch ein Einwanderungsgesetz.

    Deshalb werde ich morgen trotz massiver Kritik von außen und einiger persönlicher Bedenken für das Paket stimmen. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Gesetzespaket ist durchaus angebracht.

    Sehr gerne stehen mein Team und ich für Rückfragen zur Verfügung. Im Anhang übermittle ich FAQs, die aktuelle Fragen zur Reform aufgreifen.

    Ich lade Sie auch ein, die Reform in einem persönlichen Gespräch in meinem Bamberger Abgeordnetenbüro zu beraten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andreas Schwarz, MdB

    • Sehr geehrter Herr Schwartz,

      für Ihre Rückmeldung auf unseren Aufruf danke ich Ihnen.

      Ich bedauere sehr, dass ich Sie doch nicht dafür habe gewinnen können, die Verabschiedung jener Gesetzesvorlage mit abzulehnen!

      Ich hoffe, dass nun im Rechtsausschuss des Bundesrates ein Antrag auf Überweisung des inzwischen verabschiedeten „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ in den Vermittlungsausschuss gestellt und dass ihm stattgegeben wird, damit es dann doch grundlegend überarbeitet werden kann.

      Mit freundlichem Gruß,
      Ben Khumalo-Seegelken.

  7. Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie mich bitten, gegen das Geordnete-Rückkehr-Gesetz zu stimmen. Sie befürchten eine massive Ausgrenzung und Entrechtung Geflüchteter durch das Gesetz.

    Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird heute im Bundestag zusammen mit sechs weiteren Gesetzen in 2./3. Lesung beraten, unter anderem das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung und Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz.

    Es ist uns gelungen, ein Gesamtpaket zu schnüren, das die richtige Balance findet aus humanitärem Asylrecht, modernem Einwanderungsrecht und gelingender Integration. Wir geben denjenigen umfassenden Schutz, die diesen benötigen und schaffen klare Regeln für Menschen, die unter keinen Umständen eine Bleibeperspektive haben.

    Ich setze mich für ein humanitäres Asylrecht ein – für ein Asylrecht, das einen menschenwürdigen Umgang mit Asylsuchenden und die Achtung von Grund- und Menschenrechten gewährleistet. Das sind die Leitlinien meines politischen Engagements. Ich habe noch nie und ich werde niemals einem Gesetz zustimmen, das diese Leitlinien überschreitet.

    Deswegen nehme ich Ihre Bedenken und die Kritikpunkte der zivilgesellschaftlichen Organisationen sehr ernst und habe mich damit intensiv auseinandergesetzt. Und deswegen haben wir uns gegen weitreichende und umfassende Verschlechterungen und Verschärfungen gewehrt – mit Erfolg.

    Auf den Offenen Brief der zivilgesellschaftlichen Organisationen hat meine zuständige Kollegin Dr. Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sowie Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, geantwortet. Darin gehen sie sehr detailliert auf viele Kritikpunkte ein. Das Schreiben habe ich beigefügt, damit auch Sie sich überzeugen können: Mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird es nicht zu einer Ausgrenzung und Entrechtung Ausreisepflichtiger kommen, wie Sie befürchten.

    Schutzbedürftigen eröffnen wir frühzeitig und umfassend den Zugang zu Sprach- und Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt. So können sie Deutsch lernen, arbeiten gehen oder eine Ausbildung beginnen. Damit ebnen wir ihnen den Weg, ein Teil unserer Gesellschaft zu werden. Zudem geben wir gut integrierten Geduldeten, die unsere Sprache sprechen, eine Ausbildung machen oder arbeiten, eine verlässliche Bleibeperspektive. Aus unserer Sicht unterstützen wir damit die Arbeit der Duisburger Initiativen, die sich für die Integration einsetzen.

    Dies gilt insbesondere deshalb, weil wir mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die größte Reform unseres Einwanderungsrechts auf den Weg bringen und legale Einwanderungswege schaffen. Seit über 20 Jahren haben wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dafür eingesetzt.

    Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sendet zwei klare Botschaften. Erstens: Wir brauchen mehr Einwanderung. Und wir wollen mehr Einwanderung. Zweitens: Wir sind ein Einwanderungsland. Und wir wollen ein Einwanderungsland sein. Das ist eine Tatsache, die mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz niemand mehr leugnen kann.

    Gleichzeitig gilt aber auch: Wer nicht als Asylsuchender anerkannt wird und unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen. Auch das gehört zu einer humanitären Flüchtlingspolitik. Nur so kann – und nur so wird – die Aufnahme Schutzsuchender in der breiten Bevölkerung dauerhaft Akzeptanz und Anerkennung finden.

    Es wird zudem wie oftmals behauptet keine “Duldung light” eingeführt, die Geduldete wesentlich schlechter stellt als bisher. Abgelehnte Asylbewerber, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, werden nicht massenhaft inhaftiert. Diejenigen, die unter sehr engen Grenzen in Gewahrsam genommen werden können, werden nicht Tür-an-Tür mit und unter gleichen Bedingungen in Haft genommen wie Strafgefangene.

    Flüchtlingshelfer, die sich gegen Abschiebungen engagieren, werden nicht kriminalisiert.

    In den Verhandlungen haben wir sehr genau darauf geachtet, dass ein menschenwürdiger Umgang mit Asylsuchenden und die Achtung von Grund- und Menschenrechten gewährleistet werden. Zum Beispiel haben wir – gegen den massiven Widerstand unseres Koalitionspartners – durchgesetzt, dass Asylsuchende in Zukunft von Tag 1 ein gesetzlich verankertes Anrecht auf eine unabhängige Asylverfahrensberatung haben werden. Durch die Asylverfahrensberatung lernen Asylsuchende ihre Rechte (und Pflichten) kennen, können diese besser durchsetzen und schützen. Die Asylverfahrensberatung stellt faire, menschenwürdige und rechtsstaatliche Asylverfahren sicher.

    Das Gesamtergebnis ist für uns ein guter Kompromiss, dem ich heute aus Überzeugung zustimmen werde.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Mahmut Özdemir

    —————————

    DEUTSCHER BUNDESTAG
    Mahmut Özdemir – MdB
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

    Ihr SPD-Bundestagsabgeordneter für den Duisburger Norden WK 116 DU II http://www.oezdemir-fuer-duisburg.de

    • Sehr geehrter Herr Özdemir,

      für Ihre Rückmeldung auf unseren Aufruf danke ich Ihnen.

      Ich bedauere sehr, dass ich Sie doch nicht dafür habe gewinnen können, die Verabschiedung jener Gesetzesvorlage mit abzulehnen!

      Ich hoffe, dass nun im Rechtsausschuss des Bundesrates ein Antrag auf Überweisung des inzwischen verabschiedeten „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ in den Vermittlungsausschuss gestellt und dass ihm stattgegeben wird, damit es dann doch grundlegend überarbeitet werden kann.

      Mit freundlichem Gruß,
      Ben Khumalo-Seegelken.

  8. Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre deutlichen Worte zu den Gesetzen in den Bereichen Asyl, Migration und Integration, die der Deutsche Bundestag in dieser Woche mit großer Mehrheit beschlossen hat.

    In dieser Woche haben wir im Deutschen Bundestag über das Migrationspaket abgestimmt, bestehend aus sieben einzelnen Gesetzen:

    • Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes;
    • Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes;
    • Entwurf eines Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes;
    • Entwurf eines Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes;
    • Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes;
    • Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung und
    • Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.

    Alle diese Vorhaben sind im Koalitionsvertrag vereinbart.

    Es ist uns gelungen, ein Gesamtpaket zu schnüren, das die richtige Balance findet aus humanitärem Asylrecht, modernem Einwanderungsrecht und gelingender Integration.

    Wir geben denjenigen Schutz, die Schutz brauchen. Sie sollen nach unserem Willen Arbeit, Sprache und Bildung vom ersten Tag an bekommen.

    Wir setzen klare Regeln, wer bleiben kann – und wer nicht. Wer nicht als Asylsuchender anerkannt wird und unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen, am besten freiwillig oder mit Rückkehrhilfe, zur Not auch mit Abschiebung. Auch das gehört zu einer humanitären Flüchtlingspolitik. Nur so kann – und nur so wird – die Aufnahme Schutzsuchender in der breiten Bevölkerung dauerhaft Akzeptanz und Anerkennung finden.

    Außerdem ist wichtig, legale Wege der Zuwanderung zu eröffnen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bringen wir die größte Reform unseres Einwanderungsrechts auf den Weg. Seit über 20 Jahren haben wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dafür eingesetzt.

    Mit dem Einwanderungsgesetz regeln wir etwas, das längst Fakt ist. Deutschland ist ein Einwanderungsland schon seit über 50 Jahren. Wir brauchen Einwanderung. Einwanderung braucht Regeln und effiziente Verfahren, sonst läuft sie ungeregelt und ineffizient. Wir schaffen mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz Regeln für eine geordnete Arbeitsmigration in unser Land. Ich bin stolz, dass wir das hinbekommen haben. Das gilt auch für das Duldungsgesetz, mit dem wir gut integrierten, geduldeten Ausländern in Deutschland die Möglichkeit geben, eine Ausbildung abzuschließen oder eine Arbeit auszuüben. Dieses Gesetz fördert die Bleibeperspektive der Menschen, die seit 2015 nach Deutschland kamen und hier bereits gut integriert sind.

    Beim Thema Abschiebungen gilt ein klarer Grundsatz: Gesetze gelten für alle. Egal, ob jemand einen Strafzettel bekommt oder Deutschland wieder verlassen muss, der Staat muss geltendes Recht durchsetzen können. Abschiebungen müssen funktionieren. Ich bin davon überzeugt, dass die Menschen auf das Funktionieren des Staates vertrauen, wenn sie merken, dass Regeln auch durchgesetzt werden, auf allen Ebenen.

    Natürlich gibt es für mich schmerzhafte Aspekte in diesem Gesetzespaket. Beispielsweise bin ich nicht dafür, dass Menschen 18 Monate in AnkER-Einrichtungen bleiben müssen. Diese sind zwar Teil des Koalitionsvertrags, zu dem wir stehen. Ich arbeite aber für schnellere und rechtsstaatlich einwandfreie Asylverfahren. Wenn die Asylverfahren klappen, muss die Zeit von eineinhalb Jahren erst gar nicht in Anspruch genommen werden. Daran arbeiten wir weiter.

    Auch kann ich mich schwer damit anfreunden, dass das Trennungsgebot zwischen Straf- und Abschiebungsgefangenen befristet abgeschwächt wird. Abzuschiebende sollen nicht mit Straftätern gemeinsam untergebracht werden. Nun sind die Länder in der Pflicht, Plätze in getrennten Einrichtungen zu schaffen. Damit dies kein Dauerzustand wird, ist diese Regelung auf drei Jahre und 500 Haftplätze beschränkt.

    Es gibt also noch viel tun.

    Mit freundlichem Gruß

    Lars Castellucci

    —–
    Dr. Lars Castellucci MdB
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    11011 Berlin
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    Wahlkreisbüro Dr. Lars Castellucci MdB
    Marktstraße 11
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    Twitter larscastellucci‎

    • Sehr geehrter Herr Castellucci,

      für Ihre Rückmeldung auf unseren Aufruf danke ich Ihnen.

      Ich bedauere sehr, dass ich Sie doch nicht dafür habe gewinnen können, die Verabschiedung jener Gesetzesvorlage mit abzulehnen!

      Ich hoffe, dass nun im Rechtsausschuss des Bundesrates ein Antrag auf Überweisung des inzwischen verabschiedeten „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ in den Vermittlungsausschuss gestellt und dass ihm stattgegeben wird, damit es dann doch grundlegend überarbeitet werden kann.

      Mit freundlichem Gruß,
      Ben Khumalo-Seegelken.

  9. Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Nachricht und auch Ihre Kritik an dem “Gesetzespaket Migration”, das heute im Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Mit dem Paket werden zentrale Weichen für eine humanitäre Flüchtlingspolitik und eine moderne Einwanderungspolitik gestellt. Es waren schwierige Verhandlungen mit dem Koalitionspartner, aber es ist uns in der Gesamtschau gelungen, unseren sozialdemokratischen Ansatz in den verschiedenen Gesetzen zu verankern. Im Folgenden will ich Ihnen die wichtigsten Punkte unserer Überlegungen nennen:

    Wir geben denjenigen Schutz, die Schutz brauchen.

    Ihnen eröffnen wir künftig frühzeitig und umfassend den Zugang zu Sprach- und Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt. Sie können Deutsch lernen, arbeiten gehen oder eine Ausbildung beginnen. Damit können sie schneller ein Teil unserer Gesellschaft zu werden. Wer jedoch in einem rechtstaatlichen Verfahren nicht als Asylsuchender anerkannt wird und unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen. Auch das gehört zu einer verantwortlichen Flüchtlingspolitik. Der Vollzug geltenden Rechts ist integrativer Teil des Rechtsstaates. Nur so wird die Aufnahme Schutzsuchender von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert und unterstützt werden. Deshalb schaffen wir Regelungen, um die bestehende Ausreisepflicht besser durchzusetzen.

    Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bringen wir die größte Reform unseres Einwanderungsrechts auf den Weg. Seit über 20 Jahren setzen wir uns hierfür ein.

    Wir machen Deutschland attraktiver für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland, die wir dringend benötigen, um unseren Wohlstand zu sichern. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird erstmals klargestellt, dass wir ein Einwanderungsland sind. Eine Realität, die die Union jahrzehntelang in Abrede gestellt hat. Das ist der entscheidende Erfolg der SPD im geltenden Koalitionsvertrag. Und wir schaffen klare Regeln und Perspektiven für Zuwandernde in unseren Arbeitsmarkt.

    Keine Duldung Light

    Eine ‚Duldung Light‘ wie im ursprünglichen Gesetzentwurf von Horst Seehofer vorgesehen, haben wir verhindert. Richtig ist, dass mit dem Gesetz für Ausreisepflichtige, bei denen die Abschiebung nicht vollzogen werden kann, weil sie über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben, falsche Angaben gemacht haben oder zumutbare Handlungen zur Erfüllung der besonderen Passbeschaffungspflicht nicht vornehmen, eine Duldung mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“ eingeführt wird. Damit sind ein Arbeitsverbot, abgesenkte Leistungen sowie eine Wohnsitzauflage verbunden. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um neue Sanktionen. Denn bereits heute gilt für Geduldete ein Beschäftigungsverbot, wenn sie Ihre Ausreise verzögern oder verhindern. Ihnen kann eine Residenzpflicht oder Wohnsitzauflage auferlegt werden. Der Status „Personen mit ungeklärter Identität“ kann außerdem jederzeit aufgehoben werden, wenn sich Ausreisepflichtige wieder kooperativ verhalten. Ausreisepflichtige, die bis zum 1. Juli 2020 in einem Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis stehen, sind zudem von der „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ explizit ausgenommen.

    Und das Geordnete-Rückkehr-Gesetz enthält eine Verbesserung im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“. Künftig können Ausländerbehörden Ausreisepflichtige dazu auffordern, durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft zu machen, dass sie alle Handlungen zur Erfüllung der besonderen Passbeschaffungspflicht vorgenommen haben. Damit gelten nicht nur ihre Pflichten als erfüllt, sondern sie können auch – anders bisher – eine Beschäftigungserlaubnis erhalten sowie von den Bleiberechtsregelungen in §§ 25, 25a, 25b profitieren.

    Es gibt also keinen neuen Status sondern sogar eine Verbesserung zur aktuellen Rechtslage.

    Keine massive rechtswidrige Ausweitung der Abschiebehaft
    Auch wenn die Abschiebehaft neu gestaltet wird, werden künftig keine massenhaften Inhaftierungen stattfinden. Richtig ist: Grundsätzlich müssen – auch nach europäischer und nationaler Rechtsprechung – Strafgefangenen und Abschiebehäftlinge getrennt untergebracht werden. Die bis zum 30. Juni 2022 befristete Aussetzung des Trennungsgebotes und die damit einhergehende mögliche vorübergehende gemeinsame Unterbringung von Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen auf dem Grundstück einer Justizvollzugsanstalt ist auf Artikel 18 Absatz 1 der EU-Rückführungsrichtlinie gestützt.

    Durch die Regelung soll lediglich zur Überbrückung der Zeit, bis die Länder weitere Abschiebehaftplätze geschaffen haben, eine Abschiebehaft in sämtlichen Hafteinrichtungen möglich sein. Dies gilt allerdings nur für bis zu 500 zusätzliche Haftplätze in Justizvollzugsanstalten. Dabei ist in jedem Fall eine getrennte Unterbringung der Abschiebehäftlinge von Strafgefangenen innerhalb von Haftanstalten vorgeschrieben. Falls hiervon Familien betroffen sind, müssen diese getrennt von den übrigen Abschiebungsgefangenen untergebracht werden, ebenso ist ihnen ein angemessenes Maß an Privatsphäre zu gewährleisten. Auch die Prüfung und Entscheidung, ob eine Unterbringung in einer Haftanstalt in einem konkreten Einzelfall, beispielsweise bei besonders verletzlichen Gruppen zumutbar beziehungsweise zulässig ist, muss weiterhin erfolgen.
    Hierbei handelt es sich um ein Angebot an die Länder, welches diese nicht wahrnehmen müssen. Viele Länder haben sich bereits gegen diese Möglichkeit entschieden.

    Keine Kriminalisierung der Zivilgesellschaft

    Pläne des Bundesinnenministeriums, Flüchtlingshelfer zu kriminalisieren, konnten wir abwenden. Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung – insbesondere Abschiebetermine – unterliegen künftig Geheimhaltungspflichten. Diese müssen jedoch nur von Amtstragenden oder besonders verpflichteten Personen beachtet werden. Nur sie können sich wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß § 353b StGB strafbar machen. Welche Personen hierunter fallen, ist im Strafgesetzbuch geregelt (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4). Zum Beispiel Beamte und bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle Beschäftigte, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, Flüchtlingshelferinnen und -helfer wie zum Beispiel Anwältinnen und Anwälte, Journalistinnen und Journalisten gehören, entgegen des ursprünglichen Referentenentwurfs, nicht zu dieser Personengruppe. Dafür haben die SPD-Ministerien in den Verhandlungen mit dem BMI gesorgt.

    Ich hoffe, dass ich mit diesen wenigen Punkten aus einem umfassenden Gesetzeswerk darlegen konnte, dass die SPD in den Verhandlungen mit der Union nicht nur “Schlimmeres verhindert” hat, sondern mit dem Gesetzespaket bessere Integrationschancen für Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten geschaffen wurden – allen voran ist der historische Schritt eines Einwanderungsgesetzes gelungen. Dafür kämpfen wir seit mehr als 20 Jahren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr

    Carsten Träger
    Wahlkreisbüro
    Hirschenstr. 24 – 90762 Fürth
    Tel.: 0911. 810 133-0
    Fax: 0911. 810 133-11

    Büro Berlin:
    Platz der Republik 1 – 11011 Berlin
    Tel.: 030. 22777 801
    Fax: 030. 22776 801

    • Sehr geehrter Herr Träger,

      für Ihre Rückmeldung auf unseren Aufruf danke ich Ihnen.

      Ich bedauere sehr, dass ich Sie doch nicht dafür habe gewinnen können, die Verabschiedung jener Gesetzesvorlage mit abzulehnen!

      Ich hoffe, dass nun im Rechtsausschuss des Bundesrates ein Antrag auf Überweisung des inzwischen verabschiedeten „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ in den Vermittlungsausschuss gestellt und dass ihm stattgegeben wird, damit es dann doch grundlegend überarbeitet werden kann.

      Mit freundlichem Gruß,
      Ben Khumalo-Seegelken.

  10. Sehr geehrter Herr Khumalo-Seegelken,

    Ihre E-Mail haben wir erhalten und zur Kenntnis genommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Etienne Fabrizius

    —————————————-
    Sekretär Bundestagsbüro
    Yasmin Fahimi, MdB
    Büro: Paul-Löbe-Haus, Raum 7.733
    Postanschrift: Platz der Republik 1, 11011 Berlin
    Telefon: 030 – 227 75480
    Telefax: 030 – 227 70478
    E-Mail: yasmin.fahimi@bundestag.de

  11. […] forderte und fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einem Offenen Brief auf, dem »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« ihre Zustimmung zu verweigern.  […]

  12. Sehr geehrte Damen und Herren,

    haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zum sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz, das der Deutsche Bundestag vergangenen Freitag verabschiedet hat.

    Sie haben mir – wie viele andere Menschen auch – geschrieben, und das Gesetz scharf kritisiert bzw. mich gebeten, es abzulehnen. Ich bitte im Verständnis, dass ich aufgrund der vielen Zuschriften gesammelt antworte.

    Sie haben mir geschrieben, weil Sie Sorge haben, dass durch die unterschiedlichen Maßnahmen des Gesetzes massiv in die Rechte von Geflüchteten eingegriffen und sie dauerhaft von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Diese Bedenken teile ich und habe sie immer wieder gegenüber der Union und in meiner Fraktion zum Ausdruck gebracht. Die Änderungen, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens am Gesetzentwurf vorgenommen wurden, sind aus meiner Sicht nicht weitgehend genug, um meine Bedenken auszuräumen.

    Ich habe am Freitag daher – anders als die Mehrheit meiner Fraktion – mit “Nein” gestimmt:

    Weil ich die “Duldung für Menschen mit ungeklärter Identität” ablehne. Sie beinhaltet trotz Verbesserungen zum Kabinettsentwurf weiterhin Leistungseinschränkungen, Arbeits- und Bildungsverbote und schließt Geflüchtete langfristig von Integration und Teilhabe in unsere Gesellschaft aus. Das betrifft alle, die keinen Pass vorlegen können und keineswegs nur solche Personen, die über ihre Identität täuschen. Dadurch, dass die Duldungszeiten in diesem Status nicht mit angerechnet werden, werden viele junge Geflüchtete aus komplexen Herkunftssituationen (etwa in Iran aufgewachsene Afghanen) zumindest zeitweise um ihre Möglichkeiten einer guten Integration gebracht (Bleiberecht nach § 25 a Aufenthaltsgesetz).

    Weil ich es für nicht akzeptabel halte, die maximale Aufenthaltsdauer in AnkER-Zentren von sechs auf 18 Monate anzuheben, für einige Personengruppen sogar unbefristet zu ermöglichen. Die AnkER -Zentren an sich sind eine fragwürdige Art der Unterbringung, die allenfalls vorübergehend hinnehmbar ist. Allein durch die bestehenden Einschränkungen der persönlichen Aufenthalts- und Bewegungsrechte, die Arbeitsverbote (immerhin für viele nun nur in den ersten neun Monaten) und der häufig isolierten Lage der AnkER -Zentren, halte ich die dauerhafte Unterbringung von Geflüchteten dort für menschenunwürdig. Ein regelhafter Aufenthalt von bis zu 18 Monaten hat für mich keinen vorübergehenden Charakter mehr. Als Sozialpolitikerin und aus meiner Beschäftigung mit dem Thema Langzeitarbeitslosigkeit weiß ich sehr gut, was lange Phasen der erzwungenen Untätigkeit mit Menschen machen. Wir verschenken hier unglaublich viel Potenzial und multiplizieren die vorhandenen Vermittlungshemmnisse (Sprachbarriere, Traumata etc.) um ein Vielfaches.

    Weil für mich ebenfalls aus sozialpolitischer Perspektive die kompletten Leistungsstreichungen im Asylbewerberleistungsgesetz für in anderen EU-Staaten anerkannte Flüchtlinge nicht tragbar sind. Sie widerspricht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012. Und auch wenn das damals ein anderer Kontext und eine andere Fallkonstellation war: An der Aussage, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum für alle sich in Deutschland Aufhaltenden zu garantieren ist, und Leistungskürzungen aus migrationspolitischen Erwägungen nicht legitim sind, gibt es für mich nichts zu interpretieren.

    Den anderen Gesetzen des Migrationspaketes, etwa dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Ausländerbeschäftigungsfördergesetz, habe ich zugestimmt. Aus meiner Sicht beinhalten sie zwar in unterschiedlicher Ausprägung, aber dennoch – äußerst sinnvolle und begrüßenswerte Verbesserungen für Geflüchtete.

    So bekennt sich Deutschland endlich dazu, ein Einwanderungsland zu sein. Wir erleichtern es Fachkräften, zu Arbeit und Bildung nach Deutschland zu kommen. Wir schaffen die Förderlücke ab und endlich gibt es eine Ehrenamtspauschale für Geflüchtete, ganz zu schweigen davon, dass wir den Zugang zu Sprachkursen und zur Ausbildungsförderung für sehr viele Menschen mit Fluchtgeschichte erheblich erleichtern. Wir schaffen eine Beschäftigungsduldung für diejenigen Geduldeten, die in Beschäftigung sind und sich nichts haben zu Schulden kommen lassen und wir schaffen die sogenannte Täuschungsfalle ab. Das sind sehr wichtige Schritte in die richtige Richtung.

    Zum Schluss möchte betonen, dass Abschiebungen für mich zu einem funktionierenden Asylsystem selbstverständlich dazugehören – diese Möglichkeit auszuschließen, würde das System ad absurdum führen. Für mich als Sozialdemokratin muss der Schwerpunkt dabei aber auf der freiwilligen Rückkehr liegen, die wir durch Anreize und Perspektiven im Heimatland stärken müssen. Wir müssen Flucht und Rückkehr als Ganzes betrachten – dazu gehören für mich neben humanitärer Unterstützung der Herkunftsländer, erträglicher Bedingungen und Infrastruktur für Geflüchtete in der Heimatregion auch legale Flucht- und Einwanderungswege, durchaus als Gegenleistung für Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsländern. Und für die Geflüchtete, die auf Dauer in Deutschland leben – ob anerkannte Flüchtlinge oder nicht – müssen wir die bestmöglichen Rahmenbedingungen für Integration schaffen.

    Ich bin zutiefst überzeugt, dass die Maßnahmen im “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” Abschiebungen nicht erleichtern werden, sondern das Gegenteil bewirken. Wir schaden nicht nur Geflüchteten, sondern schaffen Zulauf für Radikale und Islamisten und spielen Clan-Kriminellen in die Hände. Das kann nicht das Ziel sozialdemokratischer Politik sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Daniela Kolbe
    —————————————————-
    Daniela Kolbe
    Mitglied des Deutschen Bundestages
    SPD-Bundestagsfraktion

  13. […] Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zum sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz, das der Deutsche Bundestag vergangenen Freitag verabschiedet […]

  14. Sehr geehrter Herr Khumalo-Seegelken,

    vielen Dank für Ihre Nachricht zum Migrationspaket.

    Ich habe die Kritik an einzelnen Maßnahmen wahrgenommen und kann sie in Teilen nachvollziehen. Einige der Kritikpunkte hatte die SPD in den Verhandlungen mit der Union bereits aufgenommen und dabei deutliche Verbesserungen erreichen können. Ohnehin beziehen sich Teile der Kritik auf einen früheren Arbeitsstand, der durch Änderungen während der Verhandlungen zwischen Union und SPD zu Beginn der vergangenen Woche überholt war.

    Das so genannte Migrationspaket besteht aus insgesamt acht Gesetzen: dem Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, dem Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes, dem Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz, dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung und dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz), die gemeinsam verhandelt worden sind. Zudem wird es in einem Änderungsantrag zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz eine Regelung zur Aufenthaltsdauer in AnkER-Zentren und zur unabhängigen, individuellen Asylverfahrensberatung geben.

    Ich habe an den Abstimmungen vergangenen Freitag aus zeitlichen Gründen nicht teilnehmen können, da in Bremen im Nachgang der Bremischen Bürgerschaftswahl über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen mit Grünen und Linken beraten wurde. Um dort verlässlich und rechtzeitig anzukommen, musste ich das Plenum vorher verlassen. Gleichwohl habe ich die Debatte im Parlament verfolgt und begleitet.

    Die SPD orientiert sich in dieser Debatte an ihren grundlegenden Zielen der Asylpolitik: die Stärkung der Integrationschancen für alle Menschen, die absehbar längere Zeit bei uns sind. Wir verbessern die Qualität der Integrationskurse, setzen konsequent auf das Erlernen der deutschen Sprache und erleichtern den Zugang zu Ausbildung und Arbeit.

    Die Verhandlungen waren sehr hart und es hat die Abgeordneten, die für die SPD verhandelt haben, viel Kraft gekostet, die ursprünglichen Vorstellungen der Union aus dem Paket rauszuverhandeln und an vielen Stellen, gerade für Menschen die schon länger bei uns leben, Verbesserungen zu erreichen und ihnen das Ankommen bei uns zu erleichtern.

    Zum Beispiel über einen schnelleren und umfassenderen Zugang zu Sprach- und Integrationskursen sowie zum Arbeitsmarkt und klarere Regelungen zur Ausbildungsduldung die Alleingänge einzelner Bundesländer wie zum Beispiel Bayern, künftig ausschließen soll. Und nicht zuletzt bekommen wir endlich ein Einwanderungsgesetz, mit dem die gesellschaftliche Realität Deutschlands als Einwanderungsland anerkannt wird und wir mehr Menschen ermöglichen, zum Arbeiten nach Deutschland zu kommen. Dazu haben wir klare und einfache Regeln aufgestellt. Wenn ein Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorliegen, können Fachkräfte in allen Berufen, zu denen sie ihre Qualifikation befähigt, arbeiten. Die Beschränkung auf die Engpassbetrachtung (Positivliste für Berufe) entfällt. Auf die Vorrangprüfung wird bei Fachkräften im Grundsatz verzichtet; verbunden wird dies jedoch mit der Möglichkeit, auf Veränderungen des Arbeitsmarktes unkompliziert reagieren und die Vorrangprüfung kurzfristig wieder einführen zu können.

    Das ist ein Verdienst der SPD die dafür seit mehr als 20 Jahren kämpft. Daher bewerte ich das Paket insgesamt positiv. Und das, obwohl ich bei diesen Themen sehr kritisch bin und deshalb schon mehrfach gegen Gesetze aus dem Bereich Migration, wie etwa beim Familiennachzug, gestimmt habe.

    Ich mache auch keinen Hehl daraus, dass es meiner Meinung nach das sogenannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ nicht gebraucht hätte. Fakt ist aber auch, dass nicht alles stimmt was darüber geschrieben wird. Die drei Hauptkritikpunkte möchte ich dabei nicht unkommentiert lassen.

    Erstens: Eine „Duldung-Light“, wie im ursprünglichen Gesetzentwurf von Horst Seehofer vorgesehen, hat die SPD verhindert. Richtig ist, dass mit dem Gesetz für Ausreisepflichtige, bei denen die Abschiebung nicht vollzogen werden kann, weil sie über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben, falsche Angaben gemacht haben oder zumutbare Handlungen zur Erfüllung der besonderen Passbeschaffungspflichten nicht vornehmen, die Duldung mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“ versehen wird. Damit sind ein Arbeitsverbot, abgesenkte Leistungen sowie eine Wohnsitzauflage verbunden.

    Durch eine eidesstattliche Versicherung können Betroffene allerdings glaubhaft machen, dass sie alle Handlungen zur Erfüllung der besonderen Passbeschaffungspflichten vorgenommen haben. Es gibt also keinen neuen Status unterhalb der Duldung, sondern eine Verbesserung der aktuellen Rechtslage durch die Möglichkeit der eidesstattlichen Versicherung.

    Zweitens: Der zweite große Kritikpunkt am Gesetzesvorhaben betrifft die Ausweitung der Abschiebehaft. Auch wenn diese neu gestaltet wird, werden künftig keine massenhaften Inhaftierungen stattfinden. Die Unterbringung von Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen muss grundsätzlich getrennt geschehen. Bis 2022 ist das Trennungsgebot ausgesetzt, auf Grundlage der EU-Rückführungsrichtlinie (Art. 18 Abs. 1).

    Die Regelung soll lediglich zur Überbrückung dienen, so lange bis die Länder weitere Abschiebehaftplätze geschaffen haben. Innerhalb der Haftanstalten werden die Strafgefangenen und Abschiebehäftlinge getrennt untergebracht. Familien erhalten einen besonderen Schutz. Bis zur Abschiebung in Haft genommene Familien müssen eine gesonderte Unterbringung erhalten, die ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet. In Haft genommene Minderjährige müssen die Gelegenheit zu Freizeitbeschäftigungen einschließlich altersgerechter Spiel- und Erholungsmöglichkeiten und, je nach Dauer ihres Aufenthalts, Zugang zur Bildung erhalten.

    Und es steht im Ermessen der Länder, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

    Drittens: Zuletzt gab es Kritik an Plänen des Bundesinnenministeriums, Flüchtlingshelfer zu kriminalisieren. Das konnte die SPD abwenden. Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung (wie z.B. der Abschiebetermin) unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Diese müssen jedoch nur von Amtsträgern und besonders verpflichteten Personen beachtet werden. Flüchtlingshelfer, Anwälte oder Journalisten gehören, entgegen des ursprünglichen Entwurfs, nicht zu dieser Personengruppe. Dafür haben die SPD-Ministerien in den Verhandlungen mit dem BMI gesorgt.

    Ich hoffe, dass ich mit meiner Antwort einige Ihrer Sorgen ausräumen konnte.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sarah Ryglewski, MdB

    ________________________________________________
    Sarah Ryglewski
    Mitglied des Deutschen Bundestages
    Mitglied des Finanz- und Petitionsausschusses Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin
    T: 030-227-71595
    F: 030-227-76212
    E-Mail: sarah.ryglewski@bundestag.de
    Web: http://www.sarah-ryglewski.de
    Facebook: http://www.facebook.com/sarah.ryglewski

  15. Sehr geehrter Herr Dr. Khumalo-Seegelken,

    haben Sie vielen Dank für Ihre Mail zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz, die auch Frau Rüthrich erreicht hat. Ich darf Ihnen im Namen von Frau Rüthrich recht herzlich dafür danken, dass Sie mit Nachdruck auf die schwierige Situation von Geflüchteten aufmerksam machen und sich für Geflüchtenrechte einsetzen.

    Frau Rüthrich weiß aus ihrem engen Kontakt zu Geflüchteten und Engagierten in der Geflüchtetenhilfe um die vielfältigen Probleme, vor denen Geflüchtete oftmals stehen bzw. vor die sie gestellt werden. Sie hat sich deshalb dafür entschieden, gegen das Geordnete-Rückkehr-Gesetz zu stimmen. Im Anhang übersende ich Ihnen dazu im Auftrag von Frau Rüthrich ihre Erklärung zum Abstimmungsverhalten.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Stefan Brauneis
    Wissenschaftlicher Mitarbeiter

    Susann Rüthrich
    Mitglied des Deutschen Bundestages

    Mitglied im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sprecherin der AG Strategien gegen Rechtsextremismus Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Mitglied der Kinderkommission

    Platz der Republik 1
    11011 Berlin
    Paul-Löbe-Haus, Zi. 7339

    Tel.: 030 / 227 – 790 87
    Fax: 030 / 227 – 760 90
    http://www.susann-ruethrich.de

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