Zur Menschenrechtssituation im Südlichen Afrika

Ben Khumalo-Seegelken:
Zur Menschenrechtssituation im Südlichen Afrika

Vortrag im Seminar veranstaltet von
der Gesellschaft für Politische Bildung e.V.
in Kooperation mit der INISA e.V.
vom 10. bis 12. Juni 2016
in der Akademie Frankenwarte Würzburg

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„Menschenrechte – was sind das?“    In der Einführungsrunde haben wir uns darüber verständigt, welche Konzepte, Modelle und Traditionen bei der Wahrung von Grundrechten in der aktuellen Diskussion über Entwicklungen im Südlichen Afrika maßgebend sind.

Im Folgenden unternehme ich eine streiflichtartige Umschau über die Menschenrechtssituation in einer Auswahl von Staaten des Südlichen Afrika. Ich möchte dabei so vorgehen, dass Momente und Vorgänge zur Sprache kommen, die für die meisten Mitgliedstaaten der Entwicklungsgemeinschaft Südlichen Afrikas [SADC] typisch und verallgemeinerungsfähig sein können.

Ich möchte mit meinen Schilderungen und Analysen dazu anstoßen, dass eine `Sicht von innen´ möglich wird, die zur möglichst wirklichkeitsgetreuen Erfassung und vorurteilsfreien Beurteilung der Handelnden in den betreffenden Kontexten befähigen könnte.

Bewusst beschränkt sich mein Vortrag exemplarisch auf eine Auswahl von drei von den 15 Mitgliedstaaten der Entwicklungsgemeinschaft Südlichen Afrikas. Dabei handelt es sich um Länder, in denen die koloniale oder postkoloniale Vergangenheit erst in den letzten Jahrzehnten durch einen Demokratisierungsprozess beendet wurde, der in demokratischen Parlamentswahlen seinen Ausgang nahm. Es sind dies die Republik Zimbabwe (das ehemalige `Südrhodesien´ der Kolonialzeit), in der der Demokratisierungsprozess 1980 in Gang kam, die Republik Namibia (das frühere `Deutsch-Südwestafrika´ der Kolonialzeit), in der der Demokratisierungsprozess 1990 in Gang kam, und die Republik Südafrika (die ehemalige `Südafrikanische Union´ der Kolonial- und Apartheidzeit), in der der Demokratisierungsprozess seit 1994 läuft.

Vorzugsweise ziehe ich in meinen Schilderungen Beispiele aus dem jüngsten der drei Demokratisierungsprozesse, nämlich aus der Republik Südafrika, heran.

Dabei sollen uns die Leitfragen aus dem Einladungstext Orientierung geben:

  • Wie steht es um die Freiheitsrechte und Sozialrechte im Südlichen Afrika?
  • Kollidieren die in Verfassungen verbrieften Bürgerrechte mit herkömmlichen Überlieferungen und Rollenbildern?
  • Wie wird die Dynamik von Normen und Werten von außen beeinflusst?

Wenn von Menschenrechten die Rede ist, geht es meiner Meinung nach in erster Linie um bedingungslosen Zugang zu

  • Lebensgütern wie Atemluft, Trinkwasser, Wohnraum und Nahrung;
  • Lebensmitteln und Lebensbedingungen wie Gesundheitsvorsorge, körperliche Unversehrtheit;
  • Lebensgarantien wie Selbstbestimmungsrecht und die Freiheit zur Meinungsäußerung.

Zwei Begriffe sind dabei ausschlaggebend: MENSCH und LAND.

Das Wort `Mensch´ spricht sich in etlichen Sprachen des Südlichen Afrika fast gleich aus: „umuNtu“ (isiZulu/isiNdebele), „umNtu“ (isiXhosa), „moTho“ (seSotho).

Für das Wort `Land´ sind zwei Begriffe fast gleichbedeutend: „iZwe“ (isiZulu) für `Land´ im Sinne von Territorium, Staat, Bau-/Acker-/Weideland; „umHlaba“ (isiZulu/isiXhosa) für `Land´ im Sinne von Welt, `Himmel und Erde´, aber auch Bau-/Acker-/Weideland.

UmHlaba gilt als Lebensgrundlage. Sie steht jedem und jeder zu und gehört allen gemeinsam.

II

Welche Erfahrungen liegen zugrunde, welche Erkenntnisse schwingen mit, wenn im Südlichen Afrika von Menschenrechten die Rede ist?

Die Menschenrechtssituation im heutigen Südlichen Afrika ist von der vorkolonialen und kolonialen Vergangenheit des Subkontinents geprägt und wird ebenso von dieser weiterhin bestimmt. Die Bedingungen und die Umstände des Anbruchs des Demokratisierungsprozesses sowie die diversen Interessenlagen der Mitwirkenden und Nutznießer im und um das heutige Südliche Afrika bestimmen den Grad, die Dynamik und die Reichweite der Geltung der Menschenrechte in dem gegebenen politischen Kontext.

ubuNtu – bedingungslose Mitmenschlichkeit

Als Familienangehörige und Verwandte, Nachbarinnen und Nachbarn, Befreundete und Verfeindete im näheren und weiteren Lebensraum regeln die Menschen im Südlichen Afrika ihre Angelegenheiten und lösen ihre Konflikte in einer Weise, dass dadurch erkennbar wird, wie sie sich selber und ihre Mitwelt wahrnehmen und definieren.

Menschen in den früheren portugiesischen, belgischen, deutschen, britischen und burischen Kolonialgebieten im Bereich der heutigen Entwicklungsgemeinschaft Südlichen Afrikas [SADC] kennen die Auffassung, wonach jeder Mensch einfach in dem Sinne Mensch ist, da er/sie mit allen anderen Menschen – den Lebenden, den Kommenden und den Entschlafenen – Mensch ist. Sie drücken dies in dem von Lebensweisheit geprägten Satz aus:

UmuNtu ngumuNtu ngabaNtu (isiZulu/isiNdebele);
UmNtu ngumNtu ngabaNtu (isiXhosa);
MoTho ke moTho ka baTho (seSotho)
Der Mensch ist Mensch durch Menschen =„Ich bin, weil wir sind; da wir sind, bin ich.“

Diesem Verständnis liegt jene Lebensauffassung zugrunde, nach der der Umgang untereinander und mit den Lebensgütern davon bestimmt wird, dass möglichst unter allen Umständen das Leben miteinander gelingt. Jene Lebensauffassung nennen wir „ubuNtu“, was so viel wie „bedingungslose Mitmenschlichkeit“ bedeutet.

Umgekehrt heißt es:

Zum Unmenschen wird, wer einen andern für einen Nichtmenschen hält.

Um zu veranschaulichen, was „ubuNtu“ im konkreten Fall bedeuten kann, stelle ich drei Sätze vor, die zu Lebensweisheiten geworden sind, da sich in ihnen Erfahrungen und Überzeugen verdichtet haben, die weit in die vorkoloniale Vergangenheit zurückreichen und die folgende Kolonialzeit vor dem Anbruch des Demokratisierungsprozesses mit einschließen:

  • “Kuhlonishwana kabili“ [Wertschätzung und Respekt gelingen vorzugsweise auf Gegenseitigkeit (z.B. der Jüngere erweist dem Älteren und der Ältere gleichermaßen dem Jüngeren Wertschätzung und Respekt)].
  • “Isisu somHambi asingakanani singangeNso yeNyoni“ [Der Magen eines Durchreisenden ist nicht wesentlich groß – nur so wie der eines Vogels (= Einen Durchreisenden zu sättigen, dessen bedarf es nicht viel)].
  • “UmuNtu akalahlwa“ [Ein Mensch wird nie weggeworfen (= Selbst der hoffnungsloseste  Zeitgenosse verdient nicht, fallengelassen noch abgeschrieben zu werden].

Zwei Beispiele sollen veranschaulichen, wie ubuNtu Alltagssituationen mitbestimmen kann:

°Taucht ein Neuankömmling in der Nachbarschaft auf, der um eine Bleibe sucht, erwächst dem, der am nächsten zum Neuankömmling wohnt, die Pflicht, im Namen aller anderen dem Zuwanderer willkommen zu heißen und mit dem Notwendigsten zu versorgen – „amxoshise ngenkomazi“ [„ihm eine Milchkuh zutreiben“ (damit er und seine Angehörigen erst einmal melken und satt werden können)]: Zuwandernde sind Mitmenschen und werden zu Nachbarinnen und Nachbarn.

°Wird beispielsweise in einer Siedlungsgemeinschaft in einem Rechtstreit, in dem es um Streitigkeiten oder geringfügige Vergehen geht, darum gerungen, eine Strafe zu verhängen und ein Strafmaß zu ermitteln, geht es immer zugleich darum, das durch die Straftat gestörte Gleichgewicht der Rechtspositionen in der Siedlungsgemeinschaft und in der Gesamtgesellschaft wiederherzustellen und dem zu Verurteilenden die Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach Verbüßung der verhängten Strafe zu ermöglichen. Wegsperren, Ausweisen oder Tötung von Verurteilten sind als Strafmaßnahmen entweder unbekannt oder werden nur seltenen Extremfällen vorbehalten.

Notzeiten legen Regelungen nahe, die äußerst belastend wirken und Menschen Schmerz und Leid abverlangen. Beispiel:

  • ukweNdiswa kweWele [Die `Notverheiratung´ eines Zwillings unmittelbar nach der Geburt in Hungersnot].

UbuNtu als Lebensauffassung und Handlungsrichtlinie hat sich auch stets im Spannungsfeld zwischen Theorie und Praxis bewähren müssen; sie droht jedoch unter sich verändernden Lebensbedingungen nach und nach ausgehöhlt und gar sinnentleert zu werden. Mehr dazu später.

…  … Fortsetzung folgt!

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